Reformen der öffentlichen Auftragsvergabe: Wie RAL-GZ 961 für mehr Transparenz sorgt

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Eine Badezimmerszene mit Waschbecken, Wasserhahn, Spiegel, Lampe, Fenster, Tür, WC, Hocker, Stuhl, Badewanne und einem Teppich, dargestellt in einer Buchillustration mit gedrucktem Text.

Reformen der öffentlichen Auftragsvergabe: Wie RAL-GZ 961 für mehr Transparenz sorgt

Öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland durchläuft Reformen für mehr Transparenz und Effizienz

Ein zentraler Baustein dieser Veränderungen ist der Qualitätsstandard RAL-GZ 961, der Vergabestellen dabei unterstützt, Bieter zuverlässiger zu bewerten. Gleichzeitig plant Nordrhein-Westfalen, die Regeln für kleinere kommunale Aufträge ab 2026 zu vereinfachen.

Die rechtliche Grundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland ist im Vergaberecht verankert, insbesondere in § 97 GWB. Demnach dürfen nur technisch qualifizierte Unternehmen den Zuschlag erhalten, die strenge fachliche und technische Anforderungen erfüllen (§ 122 GWB). Um diesen Prozess zu vereinfachen, greifen viele öffentliche Auftraggeber – etwa Kommunen oder Abwasserbetriebe – auf den RAL-GZ 961-Standard zurück, wenn sie Ausschreibungen durchführen.

RAL-GZ 961 sorgt durch strukturierte Prüfverfahren, Beschwerdemöglichkeiten und Sanktionen für Transparenz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit. Ein unabhängiges Qualitätsgremium, bestehend aus Vergabestellen, Auftragnehmern und Ingenieurbüros, überwacht die Bewertung, Prüfung und Zertifizierung der Unternehmen. Firmen, die das RAL-Gütezeichen erhalten, werden in der europäischen Datenbank e-Certis (European Procurement Evidence Database) erfasst und müssen ihre Fachkunde nicht wiederholt nachweisen. Aktuell ist jedoch kein Unternehmen mit dem RAL-Gütezeichen für RAL-GZ 961 im Jahr 2025 gelistet, während verwandte Zertifizierungen wie RAL-GZ 692 für Kanalbau weiterhin gültig sind. Der Standard selbst ist mit dem Vergaberecht abgestimmt und bestätigt, dass ein Unternehmen die technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt.

Ab Januar 2026 wird Nordrhein-Westfalen für unterschwellige kommunale Aufträge die verbindliche Anwendung der VOB/A und UVgO nicht mehr vorschreiben. Diese Änderung soll Bürokratie abbauen, ohne die Rechtssicherheit für Vergabestellen zu gefährden.

Der RAL-GZ 961-Standard bietet eine klarere und effizientere Methode, um die Qualifikation von Bietern in der öffentlichen Auftragsvergabe zu prüfen. Unternehmen mit dem RAL-Gütezeichen profitieren von vereinfachten Verfahren, während Vergabestellen mehr Vertrauen in ihre Auswahl gewinnen. Die anstehenden Regelanpassungen in Nordrhein-Westfalen unterstreichen zudem das Bestreben, Transparenz mit administrativem Aufwand in Einklang zu bringen.