Flughafen Düsseldorf passt Genehmigungsantrag an – mehr Flexibilität, aber strenge Nachtflugregeln

Flughafen Düsseldorf passt Genehmigungsantrag an – mehr Flexibilität, aber strenge Nachtflugregeln
Flughafen Düsseldorf reicht angepassten Genehmigungsantrag ein
Flughafen Düsseldorf stellt überarbeiteten Antrag: Flexiblere Kontingente, moderne Flugzeuge, unveränderte Nachtflugregeln und mehr
17. Dezember 2025, 09:32 Uhr
Der Flughafen Düsseldorf hat dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einen überarbeiteten Planungsantrag vorgelegt. Die aktualisierte Bewerbung enthält neue Luftverkehrsprognosen bis zum Jahr 2040 sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Behörden bereiten die Unterlagen nun für die öffentliche Auslegung vor.
Mit dem aktuellen Vorschlag will der Flughafen Düsseldorf die Bodenabfertigung optimieren und die Nutzung der beiden Start- und Landebahnen flexibler gestalten. Dazu beantragt er die Genehmigung für entsprechende Baumaßnahmen. Laut Plan könnten sich verspätete Flüge bis 23:30 Uhr zur Landung anmelden, während Fluggesellschaften mit Basis in Düsseldorf bis Mitternacht landen dürfen.
Die bestehenden Nachtflugbeschränkungen bleiben unverändert: Zwischen 22:00 und 23:00 Uhr sind keine Starts erlaubt, und die Landungen bleiben begrenzt. Auch die bisherige Obergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten wird beibehalten.
Der Flughafen Düsseldorf strebt zudem eine Anpassung der Slot-Verteilung an, sodass bisher für die Allgemeine Luftfahrt reservierte Zeitfenster künftig auch für Linien- und Charterflüge genutzt werden können. Bei Genehmigung würde die Zahl der koordinierten Flugbewegungen im Zweibahnbetrieb von 47 auf 60 pro Stunde steigen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Unterlagen geprüft und für die öffentliche Auslegung freigegeben. Die Dokumente werden in 13 Kommunen einsehbar sein und an die zuständigen Behörden zur Stellungnahme weitergeleitet. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr prüft den Antrag nun auf Vollständigkeit, bevor das weitere Verfahren eingeleitet wird.
Der Vorschlag setzt auf mehr betriebliche Flexibilität, behält jedoch die bestehenden Lärm- und Kapazitätsgrenzen bei. Sobald die Unterlagen finalisiert und verteilt sind, folgt die öffentliche Anhörung, an der sich lokale Behörden und Umweltverbände beteiligen können.











