Verfassungsgericht blockiert NRW-Städte: Klage gegen Finanzverteilung gescheitert

Verfassungsgericht blockiert NRW-Städte: Klage gegen Finanzverteilung gescheitert
Das Verfassungsgericht in Münster hat eine Klage von acht Städten in Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen die Landesmittelverteilung abgewiesen. Mit einer deutlichen Mehrheit von 5 zu 2 Stimmen wies das Gericht die Vorwürfe zurück, das aktuelle System benachteilige Kommunen mit hohen Steuerhebesätzen ungerecht. Städte wie Düsseldorf, Köln, Dortmund und Solingen hatten auf eine Neuberechnung gehofft, die ihnen zusätzliche Mittel gebracht hätte – doch ihr Vorstoß scheiterte.
Der Streit entzündete sich an der Frage, wie NRW die Finanzkraft seiner Städte bemisst. Nach dem geltenden System gelten hohe lokale Steuersätze als Indiz für eine stärkere Wirtschaftskraft, was zu geringeren Landeszuschüssen führt. Solingens Kämmerer Daniel Wieneke (SPD) kritisierte diesen Ansatz als fehlerhaft: Gerade finanziell angeschlagene Städte müssten oft die Steuern stark erhöhen, nur um steigende Kosten zu decken. Er betonte, dass "gerecht" und "rechtmäßig" nicht dasselbe seien – selbst wenn das Gericht den Mechanismus für zulässig erklärt habe.
Mit der Abweisung der Klage bleibt den acht Städten die erhoffte Neuberechnung der Zuweisungen verwehrt. Ihr nächster Schritt dürfte darin bestehen, den Druck auf die Landespolitiker zu erhöhen, um das Fördermodell zu reformieren. Vorerst bestätigt das Urteil jedoch, dass das bestehende System trotz anhaltender Kritik aus den Kommunen Bestand haben wird.

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