Verbraucherwarnung: TPI Investment droht mit fragwürdigen Forderungen nach 1N-Telecom-Skandal

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Verbraucherwarnung: TPI Investment droht mit fragwürdigen Forderungen nach 1N-Telecom-Skandal

Verbraucher werden vor ForderungsSchreiben der TPI Investment GmbH gewarnt, die im Auftrag betroffener Kunden des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom auftritt. Das Unternehmen verschickt außergerichtliche Vergleichsangebote und droht mit höheren Forderungen, falls nicht gezahlt wird. Dies folgt auf ein Urteil des Landgerichts Leipzig, wonach bei einem angeblichen Tarifwechsel mit 1N Telecom kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande gekommen sei.

Verbraucherschützer raten dazu, diese Vergleichsforderungen abzulehnen und keine Zahlungen zu leisten. Sie warnen, dass Verbraucher durch täuschende Schreiben dazu verleitet wurden, von der Deutschen Telekom zu 1N Telecom zu wechseln – was zu unerwünschten Verträgen und Abbuchungen führte.

1N Telecom hatte Verbraucher zuvor mit unaufgeforderter Werbung und gefälschten Gewinnspielbenachrichtigungen überhäuft. Trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens für unwirksam erklärte, fordert 1N Telecom weiterhin Zahlungen ein. Der BGH hatte entschieden, dass AGB, die in Papierform lediglich über einen Internetlink zugänglich gemacht werden, rechtlich nicht bindend sind.

Die TPI Investment, das neue Unternehmen, das die strittigen Forderungen geltend macht, verschickt nun außergerichtliche Vergleichsangebote in Höhe von 200 Euro und droht mit höheren Forderungen bei Nichtzahlung. Verbraucher wird geraten, rechtlichen Rat einzuholen und sich nicht ohne fachkundige Beratung auf diese Forderungen einzulassen.

TPI Investment, das im Auftrag von 1N Telecom handelt, verfolgt ehemalige Kunden mit hohen Forderungsbeträgen. Trotz des gerichtlichen Urteils gegen die AGB von 1N Telecom und der Warnungen von Verbraucherschützern hält das Unternehmen an seinen Zahlungsforderungen fest. Verbraucher werden nachdrücklich aufgefordert, die Vergleichsangebote abzulehnen und sich anwaltlich beraten zu lassen.