Selbstbestimmungsgesetz in Essen: 281 Geschlechtseintrag-Änderungen seit November 2024

Admin User
2 Min.
Ein Plakat mit Bildern von Frauen und begleitendem Text.

Selbstbestimmungsgesetz in Essen: 281 Geschlechtseintrag-Änderungen seit November 2024

Seit dem 1. November 2024 ermöglicht das deutsche Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) – oft auch als Self-ID-Gesetz bezeichnet – Einwohner:innen, ihren rechtlichen Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung zu ändern. Allein in Essen haben bereits 281 Personen ihre Daten beim örtlichen Standesamt aktualisiert. Weitere 13 Anträge warten derzeit auf Bearbeitung.

Das Gesetz über die Selbstbestimmung bei der Geschlechterregistrierung trat zu Beginn des Novembers in Kraft. Nach den neuen Regelungen können Betroffene ihren Geschlechtseintrag sowie ihren Vornamen durch eine notariell beglaubigte Erklärung beim Standesamt Essen ändern lassen.

Das Verfahren sieht eine verpflichtende Wartefrist von drei Monaten nach der Anmeldung vor. Die Antragstellenden müssen die formelle Erklärung innerhalb von sechs Monaten nach ihrem ersten Antrag abgeben. Sobald die Änderung genehmigt ist, kann der neue Geschlechtseintrag weiblich, männlich, divers oder auch ohne Angabe lauten – ein neuer Vorname muss jedoch in jedem Fall gewählt werden.

Nach der Änderung sind für ein Jahr keine weiteren Korrekturen von Geschlechtseintrag oder Namen zulässig. Das Standesamt Essen bearbeitet seit Anfang November solche Anträge und sorgt dafür, dass der Prozess für die Bürger:innen unkompliziert bleibt.

Das Gesetz stößt in Essen bereits auf große Resonanz: Hunderte haben ihre persönlichen Daten bereits anpassen lassen. Wer einen Antrag gestellt hat, muss nun die dreimonatige Wartezeit abwarten, bis die Änderungen vollständig wirksam werden. Das Standesamt verarbeitet weiterhin neue Erklärungen, während die Nachfrage weiter steigt.