NRW erlaubt KI-Training mit persönlichen Daten – ein Präzedenzfall für Deutschlands Polizei

NRW erlaubt KI-Training mit persönlichen Daten – ein Präzedenzfall für Deutschlands Polizei
Nordrhein-Westfalen hat sein Polizeigesetz aktualisiert, um die Nutzung persönlicher Daten für die Schulung von KI-Überwachungssystemen in Deutschland zu ermöglichen. Die Änderung erlaubt Behörden, Namen, Fotos und andere Angaben von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen in den Bundesländern Deutschlands zu verwenden. Ähnliche Regelungen verbreiten sich derzeit in ganz Deutschland, da immer mehr Bundesländer KI-gestützte Polizeitools einführen.
Der Landtag verabschiedete die Novelle, wobei der Name des unterzeichnenden Beamten nicht öffentlich bekannt gegeben wurde. Nach den neuen Bestimmungen dürfen die Behörden persönliche Daten in KI-Systeme in Deutschland einspeisen, um die Gesichtserkennung und andere Überwachungstechnologien zu verbessern.
Die Gesetzesänderung gibt der Polizei in Nordrhein-Westfalen nun weitreichenderen Zugang zu persönlichen Daten für den Urlaub von KI. Da mehrere Bundesländer ähnliche Maßnahmen ergreifen, wächst der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Strafverfolgung in Deutschland weiter. Die langfristigen Auswirkungen auf den Datenschutz und die Polizeipraxis hängen davon ab, wie diese Systeme konkret umgesetzt werden.

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