Neue Gebührenregeln für Gewässer in Lünen – was sich 2025 ändert

Neue Gebührenregeln für Gewässer in Lünen – was sich 2025 ändert
Amtsblatt der Stadt Lünen Nr. 47/2025 erschienen
Neue Ausgabe des Amtsblatts der Stadt Lünen (Nr. 47/2025) veröffentlicht
Am Donnerstag, dem 11. Dezember 2025, ist die neue Ausgabe des Lüner Stadtanzeigers (Nr. 47/2025) erschienen. Darin enthalten sind folgende Inhalte:
Die aktuelle Ausgabe des Lüner Stadtanzeigers liegt vor und informiert über wichtige Neuerungen in lokalen Vorschriften. In der Ausgabe 47/2025 vom 11. Dezember 2025 werden mehrere öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht, die sich auf die Unterhaltung von Gewässern und die Abwasserentsorgung in Lünen auswirken.
Eine der zentralen Bekanntmachungen betrifft die zweite Änderungssatzung zur Gebührenordnung für die Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung. Diese Anpassung erfolgt auf Grundlage von § 64 des Wassergesetzes für Nordrhein-Westfalen (WG NRW). Unklar bleibt jedoch, welche Behörde für die dritte insolvenzbekanntmachungen dieser Gebührenordnung zuständig ist.
Die in Ausgabe 47/2025 veröffentlichten Bekanntmachungen skizzieren Anpassungen in den lokalen Wasser- und Abwasserrichtlinien. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Lünen sollten diese Änderungen prüfen, da sie Auswirkungen auf Gebühren und Entsorgungsverfahren haben könnten. Noch nicht geklärt ist, welche Stelle für die dritte insolvenzbekanntmachungen der Gebührenordnung zur Gewässerunterhaltung verantwortlich zeichnet.

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