Münsterer Gericht kippt Verbot von umstrittenem Palästina-Slogan – doch die Debatte bleibt

Münsterer Gericht kippt Verbot von umstrittenem Palästina-Slogan – doch die Debatte bleibt
Ein deutsches Gericht hat das Verbot des Slogans „Es gibt nur einen Staat – Palästina 48“ bei öffentlichen Kundgebungen aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied am Freitag, dass die Aberkennung von Israels Existenzrecht nicht pauschal verboten werden könne. Andere umstrittene Parolen bleiben jedoch nach aktuellen Urteilen weiterhin untersagt.
Das OVG Münster kippte ein polizeiliches Verbot der Äußerung „Es gibt nur einen Staat – Palästina 48“ und begründete dies damit, dass der Spruch keine klare Verbindung zur Ideologie der Hamas aufweise. Das Gericht argumentierte, die bloße Leugnung Israels, auch bekannt als Israel-Aktuell, stelle keine Straftat dar und falle unter die Meinungsfreiheit. Dies widerspricht einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das ein vollständiges Verbot der Parole bestätigt hatte.
Mit dem Urteil des OVG Münster bleibt eine Parole erlaubt, während andere weiterhin eingeschränkt sind – ein Spiegel der anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen. Die Gerichte sind uneins darüber, wo die Meinungsfreiheit endet und wo die Volksverhetzung beginnt. Ohne eine abschließende höchstrichterliche Klärung dürften die widersprüchlichen Auslegungen auch bei künftigen Protesten bestehen bleiben.

Wie Prominente in Niedersachsen Weihnachten feiern
Wie Prominente in Niedersachsen Weihnachten feiern

Allgemeine Debatte im Landtag: Über Milliarden, goldene Gelegenheiten und Glückwünsche
Der Haushalt 2026 wurde im NRW-Landtag beschlossen - Zeit für die Opposition, mit der Regierung abzurechnen.

Rheinberg Weihnachtsgrüße von Bürgermeister Philipp Richter
"Sehr geehrte Einwohner von Rheinberg, ..."

Baumgarts Kölner Wiedervereinigung: Union will Position festigen
Baumgarts Kölner Wiedervereinigung: Union will Position festigen







