Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

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Eine Stadion-Szene mit Menschen auf Stühlen sitzend, andere im Hintergrund stehend, Werbetafeln oben, Treppe in der Mitte und eine Person, die in der Mitte Gymnastik betreibt.

Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen

Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Städten und Gemeinden für Sportanlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereit.

19. Dezember 2025

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Sport

Artikel: Die Stadt Marl bereitet sich darauf vor, Bundesfördergelder für die Modernisierung ihrer maroden Sportstätten zu beantragen. Das neue Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bietet finanzielle Unterstützung für Projekte mit regionaler oder überregionaler Bedeutung. Die Verantwortlichen hoffen, dass das Förderprogramm helfen wird, den wachsenden Sanierungsstau in den örtlichen Einrichtungen abzubauen.

Mehrere Vereine in Marl haben bereits Vorschläge eingereicht – von Reparaturen in Schwimmbädern bis hin zu neuen Trainingsräumen. Die Stadtverwaltung muss ihre Pläne nun bis Januar 2026 einreichen.

Die Bundesinitiative stellt für 2025/2026 insgesamt 333 Millionen Euro aus dem Infrastruktur- und Klimaneutralitätsfonds bereit. Gefördert werden können Sanierungen von Turnhallen, Schwimmbädern, Sportplätzen, Umkleideräumen und Lagerflächen. Die Kommunen müssen einen Eigenanteil tragen, finanziell schwächere Städte können jedoch bis zu 75 Prozent der Kosten vom Bund erstattet bekommen.

In Marl wurden sechs zentrale Projekte identifiziert: Dazu gehören die Modernisierung der Sporthalle der Willy-Brandt-Schule, der Austausch des Kunstrasens auf dem Gelände des FC Marl sowie die Instandsetzung der Beckenköpfe im Guido-Heiland-Bad. Zudem sind die Sanierung des Bürgerbads Hüls, der Ausbau der Sportanlage Loekamp und der Bau eines neuen Übungsraums für die DLRG-Rettungsschwimmer geplant. Alle genehmigten Maßnahmen müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. Um sich zu qualifizieren, muss der Marler Stadtrat bis zum 15. Januar 2026 digitale Projektunterlagen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Bisher haben keine anderen Städte oder Gemeinden öffentlich ihre Teilnahme an dieser Förderrunde bekannt gegeben.

Bei Erfolg könnten die Zuschüsse die Sportinfrastruktur in Marl in den kommenden zehn Jahren grundlegend verbessern. Über die Vergabe der Mittel wird die Stadt mit ihrem Antrag entscheiden, ob Vereine und öffentliche Einrichtungen dringend benötigte Modernisierungen erhalten. Die endgültigen Förderentscheidungen werden voraussichtlich nach Ablauf der Einreichungsfrist Anfang 2026 getroffen.