Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab
Der Rechtsstreit um Proteste im Braunkohletagebau Garzweiler II ist beendet. Das höchste Verwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen entschied, dass Demonstranten kein Recht hatten, das Gelände des Energiekonzerns RWE in Lützerath zu betreten. Das Urteil bestätigt frühere Entscheidungen und schließt weitere Berufungen aus.
Lützerath, ein Dorf am Rand des Tagebaus Garzweiler II, war zum Symbol für Aktivisten geworden, die sich gegen den fossilen Brennstoffabbau stellen. Protestierende hatten Räumungsanordnungen und ein Betretungsverbot für das Grubengelände angefochten und argumentiert, ihr Versammlungsrecht werde eingeschränkt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wies die Klagen als unzulässig ab. Die Richter urteilten, das Demonstrationsrecht der Kläger sei nicht verletzt worden, da sie weiterhin auf benachbartem Gelände protestieren könnten. Die Behörden hatten sogar einen alternativen Versammlungsort ausgewiesen. RWE, der Betreiber des Tagebaus, hatte das Gebiet klar als Sperrzone gekennzeichnet. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Auflagen des Unternehmens die Versammlungsfreiheit nicht beeinträchtigten, da Proteste außerhalb der Grubengrenzen weiterhin möglich seien. Das OVG befand, die Kläger hätten kein berechtigtes rechtliches Interesse, den Fall weiterzuverfolgen.
Das Urteil bestätigt die Räumung Lützeraths und bestärkt RWE in seinem Recht, den Zutritt zu seinen Abbaugebieten zu kontrollieren. Protestierende können zwar weiterhin in angrenzenden Bereichen demonstrieren, doch der Beschluss verschließt den juristischen Weg für weitere Anfechtungen. Der Fall markiert das Ende eines langen Streits um den Zugang zum Tagebau Garzweiler II.

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