Marl beschleunigt Beschaffungen: Neue Regeln ab Neujahr 2026

Marl beschleunigt Beschaffungen: Neue Regeln ab Neujahr 2026
Neues Gesetz erleichtert Beschaffungsprozesse für die Stadtverwaltung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Marl will die neuen Spielräume nutzen, um Beschaffungsvorgänge und damit verbundene Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Vergabeverfahren vergeben. Die entsprechende Satzung wurde vom Rat in seiner zweiten Sitzung beschlossen.
Marl passt Vergabeverfahren an neue Landesregelungen an
Ab dem 1. Januar 2026 modernisiert Marl seine öffentlichen Beschaffungsprozesse – basierend auf den aktualisierten Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Stadtrat hat eine neue Satzung verabschiedet, die Vergabeverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen soll, um Projekte schneller umzusetzen. Die Verwaltung verspricht sich davon eine bessere Zugänglichkeit zu Fördermitteln für lokale Vorhaben.
Die Reform geht auf Anpassungen im Landesvergabegesetz zurück. Künftig orientiert sich Marl nicht mehr an den landesweiten Schwellenwerten für lokale Aufträge. Dadurch können Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen unter bestimmten Bedingungen direkt vergeben werden – darunter auch Aufträge bis zu 25.000 Euro ohne Ausschreibungspflicht.
Andrea Baudek, technische Beigeordnete der Stadt, erwartet, dass sich die Zahl der Ausschreibungsverfahren dadurch halbieren könnte. Bürgermeister Thomas Terhorst begrüßt die Neuerung als Schritt zur Entbürokratisierung, betont jedoch, dass Fairness und Effizienz im Vergabeprozess weiterhin gewahrt bleiben sollen.
Neben den Vergabereformen hat der Rat zudem den Inklusionsbeirat neu eingesetzt. Den Vorsitz übernimmt Tanja Laerbusch; das Gremium setzt sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein. Zudem sind Mittel für lokale Initiativen vorgesehen: 11.620 Euro für Selbsthilfegruppen und 110.000 Euro für freie Träger der Jugendhilfe – vorbehaltlich der finalen Freigabe.
Bisher ist noch nicht bekannt, wer ab Dezember 2025 die Umsetzung der neuen Vergaberegeln überwachen wird, sobald diese in Kraft treten.
Die Satzung wurde in der zweiten Ratssitzung verabschiedet; die Änderungen greifen ab dem 1. Januar 2026. Durch Direktvergaben und reduzierte Ausschreibungspflichten sollen städtische Projekte zügiger vorankommen. Die Verwaltung wird die Auswirkungen auf lokale Dienstleistungen und die Mittelverteilung im kommenden Jahr evaluieren.

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