Hürth führt neue Hundesteuer ein – Assistenzhunde werden ab 2026 befreit

Hürth führt neue Hundesteuer ein – Assistenzhunde werden ab 2026 befreit
Der Stadtrat von Hürth hat nach monatelanger Prüfung eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet. Die überarbeiteten Regelungen, die am 25. November 2025 beschlossen wurden, treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Zu den wichtigsten Änderungen zählen präzisere Definitionen, angepasste Gebühren sowie eine neue Befreiung für Assistenzhunde.
Die bisherige Hundesteuerverordnung aus dem Jahr 2000 war durch zahlreiche Nachträge so unübersichtlich geworden, dass eine vollständige Neufassung notwendig wurde. Der Rat entschied sich für eine moderate Erhöhung der Gebühren, die nun im Durchschnitt des Rhein-Erft-Kreises liegen, aber unter den höchsten Sätzen vergleichbarer Städte bleiben.
Die neuen Gebühren staffeln sich wie folgt: 100 Euro für einen Hund, 132 Euro pro Hund bei zwei Hunden und 176 Euro pro Hund ab drei oder mehr Tieren. Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten weiterhin höhere Steuern – 640 Euro für einen, 740 Euro für zwei und 840 Euro für drei oder mehr. Die Gebühren wurden leicht vereinfacht, um das System transparenter zu gestalten.
Eine bedeutende Neuerung ist die Befreiung von der Steuer für zertifizierte Assistenzhunde, die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen unterstützen. Zudem wurde die Definition eines gemeinsamen Haushalts präzisiert, um Missbrauch bei Steuerbefreiungen für mehrere Hunde zu verhindern. Die Regelungen für gefährliche Hunde wurden außerdem enger an das Landeshundegesetz von Nordrhein-Westfalen angepasst.
Die überarbeitete Satzung bietet Hundebesitzern in Hürth klarere Richtlinien und fairere Gebühren. Die Änderungen, die ab Januar 2026 gelten, sollen den Spannungsbogen zwischen Einnahmenbedarf, Förderung von Assistenzhunden und verantwortungsvoller Tierhaltung ausbalancieren. Die Anpassungen der Steuern gelten ab Jahresbeginn für alle angemeldeten Hunde.

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