Gynäkologe klagt gegen katholisches Krankenhaus wegen Abtreibungsverbots vor Gericht

Admin User
2 Min.
Ein Baby in einem Kleid auf einem Schwarz-Weiß-Bild.

Chefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Gynäkologe klagt gegen katholisches Krankenhaus wegen Abtreibungsverbots vor Gericht

Ein Rechtsstreit zwischen einem leitenden Gynäkologen und einem katholischen Krankenhaus über Abtreibungsbeschränkungen geht in die nächste Runde. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verbot, das selbst bei schweren fetalen Fehlbildungen Schwangerschaftsabbrüche untersagt – es sei denn, das Leben oder die körperliche Gesundheit der Mutter ist in Gefahr. Unterstützer haben sich hinter den Arzt gestellt; eine Petition verzeichnet bisher fast 300.000 Unterschriften.

Der Konflikt begann, als das Krankenhaus in Lippstadt, das von einem katholischen Träger betrieben wird, strenge Regeln für Abtreibungen einführte. Joachim Volz, der Chefarzt der Gynäkologie, focht die Richtlinie an und argumentierte, sie missachte medizinische Fachkompetenz, Patientenrechte und geltendes deutsches Recht. Dieses erlaubt Abbrüche unter bestimmten Bedingungen, darunter schwere fetale Schädigungen.

Ein Gericht erster Instanz hatte zuvor gegen Volz entschieden und dem Krankenhaus das Recht zugesprochen, das Verbot im Rahmen seiner Leitungsbefugnis durchzusetzen. Die Entscheidung löste öffentliche Empörung aus: Rund 2.000 Demonstranten versammelten sich am Tag der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude.

Volz weigert sich, das Urteil zu akzeptieren, und bringt den Fall nun vor das Landesarbeitsgericht Hamm. Die Berufungsverhandlung ist für den 5. Februar 2025 angesetzt, wo beide Seiten ihre Argumente vorbringen werden. Die Anwälte des Arztes bestehen darauf, dass das Verbot die ärztliche Entscheidungsfreiheit und die Autonomie der Patientinnen untergräbt.

Unterdessen hat die Petition mit dem Titel "Ich bin Arzt – Meine Hilfe ist kein Verbrechen!" breite Unterstützung erfahren und bereits 292.240 Unterschriften gesammelt. Die Kampagne warnt, die Haltung des Krankenhauses könnte ein gefährlicher Präzedenzfall für die medizinische Praxis in konfessionellen Einrichtungen werden.

Die anstehende Verhandlung wird klären, ob die Abtreibungsbeschränkungen des Krankenhauses mit deutschem Arbeits- und Medizinrecht vereinbar sind. Ein Urteil zugunsten Volz’ könnte das Krankenhaus zwingen, seine Richtlinien zu überarbeiten, während eine Niederlage für den Arzt die Rechte religiöser Einrichtungen stärken würde, eigene medizinische Leitlinien festzulegen. Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen für Gesundheitsversorger und Patientinnen im ganzen Land haben.