Grundsteuer-Urteil löst politische Debatte in NRW-Städten aus – CDU warnt vor voreiligen Schlüssen

Grundsteuer-Urteil löst politische Debatte in NRW-Städten aus – CDU warnt vor voreiligen Schlüssen
Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Bemessung der Grundsteuer auf nichtwohnliche Immobilien verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle darauf basierenden Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht hat in der "politischen Landschaft Solingens" für Wirbel gesorgt.
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat eine Debatte über die Grundsteuersätze in mehreren nordrhein-westfälischen Städten ausgelöst. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte am 4. Dezember 2025 die erhöhten Abgaben auf Gewerbeimmobilien für rechtswidrig. Die Entscheidung hat inzwischen politische Unruhe ausgelöst – besonders in Solingen, wo die Parteien auf die Konsequenzen reagieren.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen unangemessen hohe Steuersätze für nichtwohnliche Immobilien festgesetzt hatten. Laut Urteil verstoßen diese Sätze gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Steuergerechtigkeit, wodurch die aktuellen Bescheide rechtswidrig sind.
Die Freien Demokraten (FDP) begrüßten die Entscheidung und bezeichneten sie als Schritt hin zu mehr Klarheit in der langjährigen Diskussion über differenzierte Bewertungsmaßstäbe. Gleichzeitig mahnte der CDU-Finanzexperte Carsten Becker gemeinsam mit Dirk Errestink zur Vorsicht: Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, da weiterhin Berufungen vor dem Oberverwaltungsgericht oder dem Bundesfinanzhof möglich seien.
Die CDU betonte zudem ihre Position und unterstrich die Notwendigkeit, die Bürger zu entlasten, während die Debatte über differenzierte Sätze weiter offenbleiben müsse. Trotz des Urteils sind vor 2027 keine Änderungen an den Grundsteuersatzungen – etwa bei Differenzierung oder Indexierung – zu erwarten.
Die Gerichtsentscheidung hat eine Kettenreaktion in der Kommunalpolitik ausgelöst, wobei die Parteien unterschiedliche Standpunkte zu den nächsten Schritten vertreten. Der Rechtsweg bleibt vorerst offen, und mögliche Anpassungen der Steuerregeln liegen noch in weiter Ferne. Die endgültige Tragweite des Urteils hängt von weiteren Berufungen und künftigen gerichtlichen Prüfungen ab.

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