Grundsteuer in Mönchengladbach: Gericht kippt unterschiedliche Sätze für Gewerbe und Wohnen

Grundsteuer in Mönchengladbach: Gericht kippt unterschiedliche Sätze für Gewerbe und Wohnen
Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer in Mönchengladbach
Vorspann Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat von Mönchengladbach unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung für rechtswidrig erklärt. Für Mönchengladbach hat dies zwar zunächst keine direkten Folgen – doch nun steht das gesamte Modell auf dem Prüfstand.
Veröffentlichungsdatum 12. Dezember 2025, 10:51 Uhr
Stichworte Finanzen, Wirtschaft
Artikeltext Ein aktuelles Gerichtsurteil wirft Fragen zur unterschiedlichen Besteuerung von Gewerbe- und Wohnimmobilien in nordrhein-westfälischen Städten auf. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte solche Unterscheidungen für unzulässig, da sie gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Diese Entscheidung gefährdet nun ähnliche Regelungen in anderen Kommunen – darunter Mönchengladbach, das kürzlich separate Sätze für Unternehmen und Privatwohnungen beschlossen hatte.
Der Stadtrat von Mönchengladbach hatte unterschiedliche Hebesätze für gewerbliche und private Immobilien eingeführt. Ziel war es, den Haushalt auszugleichen – doch das Vorgehen geriet nach dem Gelsenkirchener Urteil in die Kritik. Die Richter urteilten, dass rein finanzielle Gründe keine höhere Belastung für Unternehmen rechtfertigen.
Das Urteil aus Gelsenkirchen lässt das Grundsteuersystem von Mönchengladbach vorerst in der Schwebe. Zwar besteht kein akuter Handlungsbedarf, doch die Stadt könnte langfristig gezwungen sein, ihre Sätze zu überarbeiten und Tausende Bescheide neu zu erlassen. Die weitere Entwicklung hängt von möglichen Rechtsmitteln und der Auslegung des Gleichheitsgrundsatzes durch höhere Instanzen ab.

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