Gericht korrigiert Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Finanzamt unterliegt

Gericht korrigiert Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Finanzamt unterliegt
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist: Gericht widerspricht Finanzamt
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Streit gab es um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Ein Finanzgericht hat zugunsten von Hausbesitzern entschieden, die gegen die Bewertung ihrer Gartenfläche für die Grundsteuer klagten. Streitpunkt war, ob das Land als baureif oder als landwirtschaftliche Fläche einzustufen ist. Das Finanzamt hatte den Wert zunächst deutlich höher angesetzt – die Eigentümer zogen vor Gericht.
Die Hausbesitzer bewohnen ein Wohngrundstück am Siedlungsrand. Ein benachbartes, als Garten mit Baumbestand genutztes Grundstück stand im Mittelpunkt des Streits. Das Finanzamt stufte es als baureifes Land in einer Außenbereichszone ein und setzte einen Bodenrichtwert von 90 Euro pro Quadratmeter fest.
Mit dem Urteil wird die Gartenfläche nun mit dem landwirtschaftlichen Flächensatz von 5,50 Euro pro Quadratmeter besteuert. Zudem erklärte das Gericht den ursprünglichen Bewertungsbescheid des Finanzamts für unwirksam. Die Entscheidung beendet zwar den Streit, unterstreicht aber, wie entscheidend eine korrekte Einstufung bei der Grundsteuerbewertung ist.

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