Gericht kippt Grundsteuerregeln in vier NRW-Städten – Eigentümer profitieren

Gericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Gericht kippt Grundsteuerregeln in vier NRW-Städten – Eigentümer profitieren
Ein Gericht in Gelsenkirchen hat die Grundsteuerregelungen in vier großen Städten Nordrhein-Westfalens für rechtswidrig erklärt. Die Richter urteilten, dass höhere Steuersätze für nicht zu Wohnzwecken genutztes Land Eigentümer im Vergleich zu Besitzern von Wohngrundstücken unrechtmäßig benachteiligen. Betroffen von den Entscheidungen sind Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen selbst.
Das Gericht stellte klar, dass Kommunen für Gewerbe- oder unbebaute Flächen nicht einfach höhere Bewertungsmaßstäbe anlegen dürfen, um die niedrigeren Sätze für Wohnimmobilien auszugleichen. Zwar dürfen Städte Steuervorteile für Wohngebäude gewähren, doch die Richter entschieden, dass eine einseitige Belastung der nicht Wohnzwecken dienenden Eigentümer gegen das verfassungsmäßige Gebot der Steuergerechtigkeit verstößt.
Das Urteil zwingt die vier Städte nun, ihre Grundsteuermodelle zu überarbeiten. Besitzer von Gewerbe- und Brachflächen können ihre Steuerbescheide auf Basis der Gerichtsentscheidung anfechten. Eine endgültige Klärung hängt jedoch vom Ausgang möglicher Berufungsverfahren ab.

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