Duisburger Hafenarbeiter kämpfen für faire Löhne und Tarifverträge gegen Duisport

Admin User
2 Min.
Ein weißes Boot mit einer Flagge liegt in einem Schiffswerft mit anderen Booten unter einem blauen Himmel mit Wolken.

Duisburger Hafenarbeiter kämpfen für faire Löhne und Tarifverträge gegen Duisport

Die Gewerkschaft Verdi hat für den Duisburger Hafenbetreiber Duisport AG und den Duisburger Hafen einen umfassenden Tarifvertrag gefordert. Sie argumentiert, dass die aktuellen Löhne und Arbeitsbedingungen hinter den Branchenstandards zurückbleiben. Die Gewerkschaft stellt die Behauptung von Duisport infrage, wonach das Unternehmen "über Tarif" zahle – und das ohne Tarifbindung. Diese Aussage wird von den Beschäftigten des Unternehmens bestritten.

Duisport, zu einem Drittel im Besitz der Stadt Duisburg und zu zwei Dritteln des Landes Nordrhein-Westfalen, sieht sich mit Kritik von 95 Prozent seiner Mitarbeiter konfrontiert, die in einer Verdi-Umfrage ihre Unterstützung für einen Tarifvertrag bekundeten. Die Beschäftigten widersprechen der Darstellung des Unternehmens, wonach Kranführer gleich bezahlt würden. Verdi verweist auf erhebliche Unterschiede zwischen den Löhnen bei Duisport und denen in tarifgebundenen Häfen wie Hamburg und Bremerhaven.

Laut Verdi verdient ein Hafenarbeiter in Duisport im Einstiegsgehalt bei einer 40-Stunden-Woche rund 2.750 Euro brutto, während Kranführer in Hamburg und Bremerhaven für 35 Stunden etwa 5.000 Euro brutto plus erhebliche Zulagen erhalten. Zudem kritisieren die Duisport-Beschäftigten, dass sie – anders als Angestellte – weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld erhalten, was die Lohnungleichheit weiter verschärft.

Die Spannungen zwischen Verdi und dem Betriebsrat von Duisport haben sich zugespitzt. Die Gewerkschaft wirft dem Gremium vor, die Interessen der Arbeiter nicht ausreichend zu vertreten und sie von Verhandlungen auszuschließen. Duisport hingegen betont, wettbewerbsfähige Löhne zu zahlen. Dennoch halten die Forderungen der Belegschaft nach einem Tarifvertrag und besseren Arbeitsbedingungen an.