Deutschland zentralisiert Datenschutzaufsicht mit BfDI und BNetzA an der Spitze

Deutschland zentralisiert Datenschutzaufsicht mit BfDI und BNetzA an der Spitze
Deutschland zentralisiert die Datenschutzaufsicht: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen dabei führende Rollen. Das Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG) soll die Rechtsauslegung vereinheitlichen und für Rechtssicherheit sorgen, während die EU-Datenverordnung bereits seit einigen Wochen in Kraft ist – die nationale Umsetzungsregelung Deutschlands steht jedoch noch aus. Die Begründung des Entwurfs zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht beim BfDI zielt darauf ab, eine einheitliche Rechtsauslegung und Rechtssicherheit zu gewährleisten, um Unternehmen vor bürokratischem Chaos bei der Einhaltung von Datenschutzvorschriften zu bewahren. Der BfDI wird künftig die Compliance privater Unternehmen überwachen und dabei mit branchenspezifischen Behörden zusammenarbeiten – was de facto die Datenschutzbehörden der Länder an den Rand drängt. Gleichzeitig wird die BNetzA zur zentralen Instanz für die Einhaltung der EU-Datenverordnung und erhält erweiterte Befugnisse: Dazu zählen die Zulassung von Schlichtungsstellen, die Durchsetzung von Pflichten, die Funktion als Ermittlungsbehörde sowie die Einleitung von Bußgeldverfahren. Für Verstöße gegen die DSGVO bleibt der BfDI zuständig und wendet das bestehende Sanktionensystem der Datenschutz-Grundverordnung an. Das DADG soll einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten, vorausgesetzt, es durchläuft eine Stellungnahme im Bundesrat, eine Lesung im Bundestag sowie die abschließende Abstimmung im Parlament. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr übernimmt dabei eine koordinierende und federführende Rolle bei der Umsetzung der EU-Datenverordnung in Deutschland. Es treibt sowohl die Entwicklung als auch die Durchsetzung des DADG voran – in enger Abstimmung mit dem Innenministerium und anderen zuständigen Bundesbehörden. Der DADG-Entwurf sieht ein gestuftes System von Bußgeldern für Verstöße vor: Bei leichteren Vergehen drohen Strafen zwischen 50.000 und 500.000 Euro, während juristische Personen mit einem weltweiten Jahresumsatz von über 250 Millionen Euro bis zu 2 Prozent ihres Globalumsatzes zahlen müssen. Aktuell gilt die EU-Datenverordnung in Deutschland zwar bereits, doch fehlt es ohne nationales Umsetzungsgesetz an konkreten Regelungen zu Zuständigkeiten, Durchsetzungsbefugnissen, Aufsicht und Sanktionen. Zwar ist die Verordnung seit einigen Wochen in Kraft, doch die deutsche Umsetzungsregelung steht noch aus und muss erst finalisiert und verabschiedet werden. Ziel der Zentralisierung der Datenschutzaufsicht in Deutschland ist es, Unternehmen mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu bieten. BfDI und BNetzA werden diese Bemühungen anführen, während das DADG für die Ahndung von Verstößen sorgen soll. Zwar gilt die EU-Datenverordnung bereits, doch die nationale Umsetzung durch Deutschland befindet sich noch in Arbeit und harret der finalen Beschlussfassung.

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