CDA NRW fordert Prüfung eines AfD-Verbots nach Grundgesetz

CDU-Arbeitnehmer fordern Überprüfung des AfD-Verbotsverfahrens - CDA NRW fordert Prüfung eines AfD-Verbots nach Grundgesetz
Der Arbeitnehmerflügel der Christlich Demokratischen Union (CDU) in Nordrhein-Westfalen (CDA NRW) hat einen bedeutenden Schritt unternommen: Er fordert eine gründliche Überprüfung der rechtlichen Grundlagen für ein Verbot der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) sowie deren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung.
Die CDA NRW hat in einem auf ihrer Tagung in Kamen verabschiedeten Beschluss eine umfassende Prüfung der Rechtsgrundlagen für ein AfD-Verbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes angemahnt. Dieser Vorstoß orientiert sich an den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts.
Die Initiative richtet sich an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Gefordert wird ein Statusbericht, der die rechtliche Bewertung, die vorliegenden Beweise und mögliche nächste Schritte darlegt. Dieser Bericht soll beiden Kammern des Parlaments vorgelegt werden.
Wichtig ist dabei: Es gibt keine Anzeichen dafür, dass CDU-Politiker oder -Führungskräfte diese Neubewertung veranlasst hätten. Bundeskanzler und CDU-Vorsitzender Friedrich Merz hatte sich im Frühjahr 2025 zwar skeptisch zu einem AfD-Verbotsverfahren geäußert und auf hohe rechtliche Hürden verwiesen, eine Überprüfung der rechtlichen Grundlagen jedoch nicht befürwortet.
Mit ihrem Beschluss will die CDA NRW rechtlich dazu beitragen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands zu schützen. Die Forderung nach einer gründlichen Prüfung könnte das politische Klima beeinflussen – und die Zukunft der AfD in der deutschen Politik mitgestalten.

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