Caritas Bocholt beantragt Schutzschirmverfahren – Betrieb läuft vorerst weiter

Caritas Bocholt beantragt Schutzschirmverfahren – Betrieb läuft vorerst weiter
Caritas Bocholt beantragt Schutzschirmverfahren beim zuständigen Gericht Münster
Die Caritas Bocholt hat beim zuständigen Gericht Münster die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zur Eigenverwaltung beantragt. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund wachsender finanzieller Belastungen – eine Herausforderung, der sich derzeit viele gemeinnützige Wohlfahrtsverbände gegenübersehen. Trotz des Antrags laufen alle Dienstleistungen vorerst wie gewohnt weiter.
Das Gericht hat dem Antrag auf Eigenverwaltung stattgegeben, sodass die Caritas Bocholt die Restrukturierung in eigener Regie vorantreiben kann. Claudia Soggeberg, die Geschäftsführerin der Organisation, sieht darin die beste Möglichkeit, den Betrieb zu stabilisieren. Begleitet wird der Prozess von einem auf Sanierungen spezialisierten Anwalt der Kanzlei Kerkhoff.
Durch das Schutzschirmverfahren bleibt der Betrieb der Caritas Bocholt vorerst gesichert. In den kommenden drei Monaten sind die Löhne abgesichert, während gleichzeitig die Umstrukturierung vorangetrieben wird. Der weitere Verlauf hängt von Verhandlungen mit Förderern und dem Erfolg der Eigenverwaltung ab.

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