Bundesverwaltungsgericht verschärft Einbürgerungsregeln: Pass bleibt Pflicht – doch Ausnahmen sind möglich

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Ein Nahaufnahme-Bild einer Identitätskarte mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Entscheidung: In der Regel ist ein Identitätsnachweis für die Einbürgerung in Deutschland erforderlich - Bundesverwaltungsgericht verschärft Einbürgerungsregeln: Pass bleibt Pflicht – doch Ausnahmen sind möglich

Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

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Ein syrischer Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt, hat eine entscheidende juristische Schlacht in seinem Kampf um die Staatsbürgerschaft verloren. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass er einen Pass vorlegen muss, um seine Identität nachzuweisen – trotz seiner Befürchtungen, bei Kontakt mit syrischen Behörden Verfolgung zu riskieren. Der Fall wurde nun an ein unteres Gericht zurückverwiesen, das ihn erneut prüfen soll.

Der Mann hatte die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, wurde jedoch abgelehnt, da er keinen syrischen Pass besaß. Die Behörden verlangten einen Identitätsnachweis, der gemäß den deutschen Einbürgerungsregeln in der Regel durch einen Pass erbracht wird. Er weigerte sich, einen solchen zu beschaffen, mit der Begründung, dass der Kontakt zu syrischen Stellen zu Bestrafung oder Verfolgung führen könnte.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass ein Pass weiterhin das primäre Mittel zur Identitätsprüfung bei Einbürgerungsanträgen bleibt. Passdokumente wurden als "staatlich ausgestellte Papiere mit internationaler Anerkennung" beschrieben, die rechtlich die Staatsangehörigkeit und persönlichen Daten bestätigen. Gleichzeitig räumte das Gericht ein, dass es Ausnahmen für Personen gibt, die keinen Pass beschaffen können.

In solchen Fällen müssen Antragsteller nachweisen, dass sie versucht haben, ihre Identität zu verifizieren, und dass die Beschaffung eines Passes unmöglich ist. Alternativdokumente wie Ersatzreisepapiere oder nationale Ausweisdokumente können dann akzeptiert werden. Das Gericht stellte fest, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht ausreichend geprüft hatte, ob der Mann alle Möglichkeiten ausgeschöpft hatte, um an einen Pass zu gelangen.

Infolgedessen hob das Bundesverwaltungsgericht die vorherige Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts auf, das die Behörden in Mettmann angewiesen hatte, dem Mann die Staatsbürgerschaft zu gewähren. Der Fall wird nun an das untere Gericht zurückverwiesen, das seine Bemühungen um die Beschaffung von Identitätsdokumenten neu bewerten soll.

Das Urteil unterstreicht die strengen Anforderungen Deutschlands an Einbürgerungsanträge, wobei Pässe als Standardnachweis für die Identität Priorität haben. Wer keinen vorlegen kann, muss nun nachweisen, dass er alle möglichen Schritte unternommen hat, um einen zu erhalten. Die endgültige Entscheidung im Fall des syrischen Mannes hängt von der weiteren Prüfung durch das Düsseldorfer Gericht ab.