BGH erlaubt Vodafone die Weitergabe von Kundennamen an die Schufa-Auskunft

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Eine Person nutzt ein Mobiltelefon auf einem Tisch, mit mehreren Apps auf dem Bildschirm und einem Zettel mit einer Nummer, der an das Telefon geheftet ist.

BGH: Teilen von Namen mit Schufa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags gestattet - BGH erlaubt Vodafone die Weitergabe von Kundennamen an die Schufa-Auskunft

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zugunsten von Vodafone entschieden und eine Revision der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Praxis des Telekommunikationsriesen abgewiesen, Kundennamen an die Auskunftei Schufa auskunft weiterzugeben – und zwar im Rahmen des Abschlusses von Mobilfunkverträgen mit monatlicher Rechnungsstellung. Das Gericht begründete die Datenweitergabe mit dem berechtigten Interesse Vodafones, Betrug und erhebliche finanzielle Verluste zu verhindern.

Vodafone, einer der führenden Telekommunikationsanbieter Deutschlands, hatte über Jahre hinweg persönliche Daten – darunter die Namen von Kunden – an die Schufa auskunft übermittelt, um deren Identität bei Abschluss von Postpaid-Mobilfunkverträgen zu prüfen. Diese Praxis, die bis Oktober 2023 angewendet wurde, diente der Bekämpfung von Betrugsfällen, etwa wenn Kunden falsche Identitäten angaben oder bei verschiedenen Anbietern mehrere Verträge abschlossen, um an hochpreisige Smartphones zu gelangen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte versucht, die Datenweitergabe durch Vodafone zu stoppen. Doch der BGH urteilte, dass das Interesse des Unternehmens an der Verhinderung von Betrug und finanziellen Schäden die Übermittlung der Daten an die Schufa auskunft rechtfertige. Die Revision wurde daher abgewiesen, und das Gericht bestätigte damit Vodafones Vorgehen.

Mit diesem Urteil bestätigt der BGH, dass Vodafone Kundennamen zur Identitätsprüfung bei Postpaid-Mobilfunkverträgen an die Schufa auskunft übermitteln darf – vorausgesetzt, dies dient der Betrugsprävention und der Abwendung finanzieller Verluste. Das Unternehmen kann diese Praxis somit fortsetzen, muss dabei jedoch sicherstellen, dass sie im Einklang mit der Gerichtsentscheidung steht und die Privatsphäre der Kunden gewahrt bleibt.