Justin Baron als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur vereidigt

Justin Baron als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur vereidigt
Justin Baron als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur vereidigt
Teaser: Justin Baron aus Recklinghausen wurde heute (18. Dezember) auf unserer Website von Abteilungsleiter Ralf Weidmann als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur vereidigt. Die Bestellung tritt zum (...) in Kraft.
Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025
Stichwörter: Politik und Gesetzgebung, Innenpolitik, Allgemeine Nachrichten
Artikel: Justin Baron ist als 50. öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Regierungsbezirk Münster vereidigt worden. Seine offizielle Bestellung tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft, nachdem die Bezirksregierung ihn in das Amt berufen hat. In seiner neuen Funktion ist er berechtigt, amtliche Vermessungen von Grundstücken und Immobilien im gesamten Regierungsbezirk durchzuführen.
Die Bezirksregierung, die als Aufsichtsbehörde fungiert, bestätigte Barons Ernennung. Die feierliche Vereidigung erfolgte am 18. Dezember 2025 und markiert den Beginn seiner offiziellen Tätigkeit. Damit gehört er zu den 50 Fachleuten in Münster, die befugt sind, Katastervermessungen vorzunehmen und technische Grundstücksbewertungen rechtlich verbindlich zu zertifizieren.
Baron wird künftig eine gemeinsame Praxis mit Klaus Golaschewski führen. Gemeinsam haben sie das Büro Vermessungsbüro Golaschewski & Baron mit Sitz in der Reitzensteinstraße 13, 45657 Recklinghausen, gegründet. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure wie Baron spielen eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der nationalen Landesvermessung und liefern rechtlich anerkannte Messdaten für Grundstücks- und Bauprojekte.
Mit seiner Bestellung schließt sich Baron einem exklusiven Kreis von Fachleuten in der Region Münster an. Das neue Büro Golaschewski & Baron wird von Recklinghausen aus amtliche Vermessungsdienstleistungen anbieten. Seine Ernennung folgt auf die des 49. öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, dessen Identität in der offiziellen Bekanntmachung jedoch nicht genannt wurde.

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