Amtsblatt der Stadt Lünen Nr. 48/2025 veröffentlicht

Admin User
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Eine belebte Straßenszene in einer Stadt mit Geschäften, Zelten, Schirmen, Fahrzeugen und Menschen im Vordergrund und Gebäuden im Hintergrund sowie Müll auf der Straße.

Amtsblatt der Stadt Lünen Nr. 48/2025 veröffentlicht

Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Lünen Nr. 48/2025 erschienen

Kurzmeldung: Die neue Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts der Stadt Lünen (Nr. 48/2025) ist am Freitag, dem 19. Dezember 2025, veröffentlicht worden. Sie enthält folgende Inhalte:

Das aktuelle Stadtblatt Lünen ist erschienen und informiert über wichtige Neuerungen in lokalen Vorschriften und Finanzen. Die am 19. Dezember 2025 veröffentlichte Ausgabe enthält mehrere bedeutende Bekanntmachungen, die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen der Stadt betreffen.

Im Mitteilungsblatt wird die Genehmigung des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Lünen bestätigt. Zudem erhielt der Bürgermeister die formelle Entlastung für die Haushaltsführung. Beide Beschlüsse wurden vom Stadtrat gefasst.

Des Weiteren wurden mehrere Änderungen lokaler Satzungen öffentlich bekannt gemacht: Die Dritte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung, die Vierte Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung sowie die 17. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung sind nun in Kraft getreten. Neu eingeführt wurde zudem die Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Höhe der kommunalen Steuern. Die Anpassungen der kommunalen Steuerordnungen – darunter die Abfallgebühren-, Hundesteuer-, Vergnügungssteuer- und die allgemeine Steuerhebesatzung – wurden vom Lünener Stadtrat beschlossen.

Die vollständige Ausgabe des Mitteilungsblatts liegt kostenlos am Infotreff im Foyer des Rathauses aus oder ist online über die offizielle Website der Stadt abrufbar. Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 02306 104-1310 zur Verfügung.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sind die neuen Satzungen und finanziellen Updates nun offiziell in Kraft getreten. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können die vollständigen Dokumente entweder vor Ort im Rathaus oder über das digitale Portal der Stadt einsehen. Die Änderungen spiegeln die Beschlüsse des Stadtrats wider, mit denen lokale Steuer- und Gebührenstrukturen angepasst werden.