Menden stellt Gewerbesteuerbescheid an Domenico Zofilo zu – Fristen laufen
Lotta HofmannMenden stellt Gewerbesteuerbescheid an Domenico Zofilo zu – Fristen laufen
Die Stadt Menden (Sauerland) hat Domenico Zofilo einen förmlichen Steuerbescheid zugestellt. Das Schreiben betrifft die Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 2024 und 2025. Die Zustellung erfolgte am 1. Oktober 2025 durch das Bürgermeisteramt, vertreten durch Stadtdirektor Uwe Siemonsmeier.
Der Bescheid umfasst zwei separate Festsetzungen, datiert auf den 8. September 2025 und den 29. September 2025. Er wurde an Zofilo unter der Adresse Hauptstraße 42, 58706 Menden, mit dem Aktenzeichen 21.2 W1039892 versandt. Eine Kopie kann zudem im Finanzamt der Stadt eingesehen werden.
Nach § 10 des Landesverwaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) vom 7. März 2006 gilt der Bescheid als rechtmäßig zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Empfänger haben ab dem Zustellungsdatum einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Bei versäumten Zahlungsfristen drohen Säumniszuschläge von 1 % pro Monat sowie zusätzliche monatliche Zinsen in Höhe von 0,5 %.
Die städtische Mitteilung enthält keine Details zum konkreten Fall Zofilos. Sie erläutert lediglich die allgemeinen Verfahren und Folgen bei Gewerbesteuerbescheiden in Nordrhein-Westfalen.
Die Steuerfestsetzungen sind nun rechtswirksam, wobei die Fristen an das Datum der Bekanntmachung geknüpft sind. Einsprüche müssen innerhalb der einmonatigen Frist eingereicht werden. Verspätete Zahlungen ziehen wie in den landesweiten Steuerbestimmungen vorgesehen finanzielle Sanktionen nach sich.






