Evangelische Kirche entschädigt Opfer sexualisierter Gewalt mit 15.000 Euro

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche entschädigt Opfer sexualisierter Gewalt mit 15.000 Euro
Seit dem 1. Januar 2026 können Überlebende sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelischen Kirche und ihrer Wohlfahrtsorganisation Diakonie offizielle Anerkennung im Rahmen eines neuen Systems beantragen. Das Programm sieht eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro für Betroffene von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor. Drei Landeskirchen in Westdeutschland haben diese Richtlinien nun eingeführt – ein Schritt zur Aufarbeitung vergangener Ungerechtigkeiten.
Die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau haben die neuen Regelungen umgesetzt. Diese Kirchen umfassen Nordrhein-Westfalen sowie Teile von Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen. Ihre Entscheidung folgt dem Bestreben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die Anerkennung für Überlebende bundesweit zu vereinheitlichen.
Im Rahmen des Systems müssen Betroffene keine juristischen Beweise für den Missbrauch vorlegen. Stattdessen entscheidet die Plausibilität ihrer Schilderungen über die Anspruchsberechtigung. Dieses Vorgehen soll Hürden für diejenigen abbauen, die eine Anerkennung ihres Leidens suchen. Neben der Pauschalzahlung von 15.000 Euro können in Einzelfällen zusätzliche, individuell angepasste Entschädigungen gewährt werden. Das Verfahren ermöglicht es Überlebenden, die bereits Anerkennungzahlungen erhalten haben, eine Überprüfung ihrer Fälle zu beantragen. Frühere Entscheidungen können nun nach den aktualisierten Richtlinien neu bewertet werden.
Kirche und Diakonie betonen, dass es sich bei den Zahlungen nicht um echte Wiedergutmachung handelt. Vielmehr dienen sie als offizielle Anerkennung des erlittenen Leids in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen. Das System erlaubt zudem eine erneute Prüfung vergangener Fälle sexualisierter Gewalt und sorgt so für einen einheitlicheren Umgang mit der Anerkennung.
Das neue Programm bietet Betroffenen einen klareren Weg, um Anerkennung und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Durch die Übernahme dieser Richtlinien übernehmen die Landeskirchen und die Diakonie weitere Verantwortung für historische Ungerechtigkeiten. Überprüfungen früherer Fälle und mögliche Anpassungen bereits geleisteter Zahlungen sind nun im Rahmen des standardisierten Verfahrens möglich.

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