01 May 2026, 20:07

Zoll deckt massenhafte Steuertricks mit übergroßen Lkw-Tanks auf

Ein Shell-Tanklastwagen, der auf einer Autobahn mit anderen Fahrzeugen fährt, mit sichtbaren Insassen, umgeben von Leitplanken, Strommasten, Schildern und Gras.

Zoll deckt massenhafte Steuertricks mit übergroßen Lkw-Tanks auf

Zollbeamte haben einen wachsenden Trend unter Transportunternehmen aufgedeckt, die versuchen, ihre Spritkosten zu drücken. Durch den Einbau größerer Tanks in ihre Lastwagen umgehen die Firmen die Energiesteuer und die Einfuhrmehrwertsteuer beim Tanken im Ausland. Die Behörden gehen nun verstärkt gegen diese Praxis vor, nachdem sie weit verbreitete Steuerhinterziehung entdeckt haben.

Im Mittelpunkt steht die Kraftstofflagerung in Nutzfahrzeugen. Serienmäßig eingebaute Tanks mit einem Fassungsvermögen von etwa 235 bis 245 Litern sind bei Grenzübertritten von Abgaben befreit. Doch viele Spediteure rüsten ihre Fahrzeuge mit deutlich größeren Tanks nach – einige fassen zwischen 550 und 800 Liter – und lösen damit Steuerpflichten aus.

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Allein im vergangenen Jahr identifizierten Prüfer bundesweit zahlreiche Verstöße und trieben sechsstellige Beträge an ausstehender Energiesteuer ein. In Aachen entdeckten Zollbeamte kürzlich Kühltransporter mit übergroßen Kraftstofftanks. Durch diese Umrüstungen können Fahrer außerhalb der EU günstiger tanken und mit vollen Tanks nach Deutschland zurückkehren.

Um unehrliche Unternehmen abzuschrecken, erheben die Behörden nun einen Zuschlag auf die Steuernachzahlungen. Die Maßnahme soll jeden finanziellen Vorteil zunichtemachen, der durch die Umgehung von Abgaben entsteht. Sowohl die Energiesteuer als auch die Einfuhrmehrwertsteuer werden fällig, sobald der originale Tank eines Fahrzeugs ausgetauscht wurde.

Die verschärften Kontrollen folgen auf wiederholte Fälle von Steuerumgehung im Zusammenhang mit manipulierten Kraftstofftanks. Unternehmen, die übergroße Tanks nutzen, müssen nun mit Strafen und Zusatzgebühren rechnen. Zollbeamte überwachen weiterhin Lastwagen an Grenzübergängen, um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen.

Quelle