Vueling muss Handgepäckregeln ändern – Gericht gibt Verbrauchern recht
Lukas RichterVueling muss Handgepäckregeln ändern – Gericht gibt Verbrauchern recht
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für ungerecht gegenüber Passagieren erklärt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Fluggesellschaft kostenlose Handgepäckstücke nicht länger auf eine kleine Tasche beschränken darf. Die Klage war vom Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingereicht worden, der argumentierte, die aktuellen Regeln würden Reisende mit versteckten Gebühren ausnutzen.
Im Fokus des Verfahrens stand Vuelings Praxis, nur ein kleines persönliches Gepäckstück – mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimeter – ohne Zusatzkosten zu erlauben. Das Gericht gab dem vzbv recht und stellte fest, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreise sei und keine zusätzlichen Kosten verursachen dürfe, sofern es vernünftige Standards erfülle. Laut dem neuen Urteil muss die Airline nun ein standardmäßiges Handgepäckstück mit mindestens 115 Zentimetern Gesamtgröße und bis zu zehn Kilogramm Gewicht zulassen – zusätzlich zu einem kleinen persönlichen Gegenstand.
Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte Fluggesellschaften dafür, Passagiere in die Zahlung zusätzlicher Gebühren für grundlegende Gepäckbedürfnisse zu drängen. Sie forderte klarere EU-Vorschriften, um ähnliche Praktiken in der gesamten Branche zu unterbinden. Das Gericht verwies in seiner Begründung zudem auf bestehende EU-Rechtsvorschriften, die von Airlines verlangen, angemessenes Handgepäck ohne Zusatzkosten zu befördern – auch wenn es hierzu bisher keine konkreten Stellungnahmen des Europäischen Rates, Parlaments oder der Kommission gibt.
Unterdessen harren ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air noch einer Entscheidung. Das Urteil fällt zu einem Zeitpunkt, an dem heute in Brüssel die Verhandlungen über eine Reform der EU-Fluggastrechte beginnen.
Vueling muss nun seine Handgepäckbestimmungen an die Gerichtsentscheidung anpassen. Die Änderung bedeutet, dass Passagiere künftig ein standardmäßiges Handgepäckstück ohne zusätzliche Gebühren mitnehmen dürfen. Der Fall könnte ein Präzedenzfall für andere Billigfluglinien sein, die sich mit rechtlichen Herausforderungen wegen ihrer Gepäckregeln konfrontiert sehen.






