Neues Verfahren entscheidet über 40 Millionen Euro im Cum-Ex-Skandal von Christian Olearius
Julian SchmitzCum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher krimineller Vermögenswerte des Bankers Olearius - Neues Verfahren entscheidet über 40 Millionen Euro im Cum-Ex-Skandal von Christian Olearius
Ein neues Verfahren wird entscheiden, ob Christian Olearius 40 Millionen Euro abgeben muss, die mit dem Cum-Ex-Steuerskandal in Verbindung stehen. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der M.M. Warburg Bank sah sich zwar wegen besonders schweren Steuerbetrugs mit Strafvorwürfen konfrontiert, doch das Verfahren wurde wegen seines Gesundheitszustands eingestellt. Nun muss das Landgericht Bonn erneut prüfen, ob er sich durch das System illegal bereichert hat.
Der Cum-Ex-Skandal bleibt einer der größten Steuerbetrugsfälle Deutschlands und kostete den Staat Milliarden an entgangenen Steuereinnahmen. Olearius, der die Bank jahrelang führte, soll zwischen 2001 und 2011 Geschäfte überwacht haben, die zu unrechtfertigten Steuererstattungen von über 200 Millionen Euro führten.
Christian Olearius galt einst als zentrale Figur im Cum-Ex-Skandal, bei dem durch schnelle Aktiengeschäfte Steuerlücken ausgenutzt wurden. Als Chef der M.M. Warburg & Co. genehmigte und steuerte er Dividendenstripping-Geschäfte, die Gerichte später als betrügerisch einstuften. 2023 und 2024 wurde er in Urteilen persönlich zur Zahlung von 47,3 Millionen Euro verurteilt – ein Beleg für die systematische Verstrickung der Bank in den Skandal.
Ein Strafverfahren gegen Olearius wegen besonders schweren Steuerbetrugs war zuvor wegen seines Gesundheitszustands endgültig eingestellt worden. Dennoch treiben die Staatsanwälte weiterhin die Einziehung von 40 Millionen Euro voran, die er nach ihrer Darstellung unrechtmäßig erwirtschaftet haben soll. Der Bundesgerichtshof hob ein früheres Urteil des Bonner Gerichts auf und erzwang damit eine erneute Prüfung des Falls.
Die neue Verhandlung konzentriert sich ausschließlich auf die Frage, ob Olearius' mutmaßliche illegale Gewinne eingezogen werden. Seine Anwesenheit ist nicht erforderlich, doch das Gericht muss nun klären, ob das Geld beschlagnahmt werden soll. Der Fall unterstreicht die langwierigen juristischen Auseinandersetzungen um einen der folgenreichsten Finanzskandale Deutschlands.
Die Entscheidung des Landgerichts Bonn wird zeigen, ob Olearius die 40 Millionen Euro aus den Cum-Ex-Geschäften herausgeben muss. Zwar wurde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt, doch die Einziehungsverhandlung markiert einen weiteren Schritt, um Verantwortliche des Skandals zur Rechenschaft zu ziehen. Das Ergebnis könnte Präzedenzfall für die Rückforderung von Geldern in ähnlichen Steuerhinterziehungsfällen werden.






