Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, ihren Standort in Höxter zu schließen. Das Urteil erklärte die geplante Verlegung der Studiengänge nach Detmold und Lemgo für rechtswidrig. Die Entscheidung folgt auf eine Klage gegen die Ankündigung der Hochschule, im vergangenen Jahr sämtliche Lehraktivitäten in Höxter einzustellen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die TH OWL nicht befugt ist, einen gesamten Campus zu schließen. Nach Landesrecht genießt der Standort Höxter expliziten Schutz und darf nicht vollständig aufgegeben werden. Eine Schließung würde Änderungen im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen erfordern.
Die Hochschule hatte beabsichtigt, die Studiengänge aus Höxter abzuziehen, ohne eine klare Alternativnutzung für das Gelände vorzulegen. Das Gericht urteilte, dieses Vorgehen sei unzulässig, da eine solche Entscheidung einen tragfähigen Plan für die Zukunft des Campus beinhalten müsse.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Land eingegriffen, nachdem die TH OWL bekannt gegeben hatte, die Lehre in Höxter einzustellen. Das Gericht bestätigte diesen Schritt und verwies auf die Notwendigkeit, ein ausgewogenes Hochschulangebot in der Region zu erhalten. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, wie die Hochschule die Schließung vorbereitet oder ob es Pläne für eine Nachnutzung des Campus gibt.
Das Urteil verhindert, dass die TH OWL Studiengänge verlagert, ohne die Zukunft des Standorts Höxter zu klären. Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Grenzen der Hochschulautonomie bei der Schließung geschützter Standorte. Bis auf Weiteres müssen die Lehraktivitäten in Höxter fortgeführt werden, während die Hochschule ihre Pläne überdenkt.






