Geldwäsche-Vorstrafe führt zu Festnahme am Düsseldorfer Flughafen
Am Flughafen Düsseldorf wurde am 24. April 2025 ein deutscher Mann während einer routinemäßigen Ausreisekontrolle festgenommen. Die Behörden stellten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen einer Geldwäscheverurteilung aus dem Jahr 2022 vorlag. Die Festnahme erfolgte, nachdem er eine gerichtlich verhängte Geldstrafe in Höhe von knapp 3.000 Euro nicht beglichen hatte.
Der Mann war im August 2022 vom Landgericht Hamburg wegen Geldwäsche verurteilt worden. Daraufhin wurde er zu einer Strafe von 2.926 Euro verurteilt, die er jedoch nie zahlte. In seiner Abwesenheit wurde daraufhin eine Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen verhängt.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte ihn seitdem mit einem aktiven Haftbefehl gesucht. Als die Bundespolizei bei einer stichprobenartigen Kontrolle am Düsseldorfer Flughafen seine Personalien überprüfte, wurde er als die gesuchte Person identifiziert. Die Beamten nahmen ihn umgehend fest und überstellten ihn an die zuständigen Justizbehörden zur weiteren Bearbeitung.
Durch die Festnahme muss der Mann nun die ursprünglich für die nicht gezahlte Geldstrafe verhängte 22-tägige Haftstrafe antreten. Seine Inhaftierung erfüllt zudem den seit der Geldwäscheverurteilung von 2022 bestehenden Haftbefehl. Die Behörden bestätigten die Übergabe an die zuständige Justizbehörde für das weitere Verfahren.






