Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien
Lotta HofmannBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien
Paar aus Bielefeld entgeht nur knapp einem Betrug mit gefälschter Website – 240 Euro Verlust drohten
Ein Paar aus Bielefeld ist beim Beantragen einer britischen Elektronischen Reiseerlaubnis (ETA) fast auf eine betrügerische Website hereingefallen und hätte dabei fast 240 Euro verloren. Der Vorfall, der am 13. März 2026 bei der Polizei gemeldet wurde, zeigt die Gefahren auf, die von inoffiziellen Plattformen für Reisegenehmigungen ausgehen. Seit Anfang 2025 benötigen Reisende in das Vereinigte Königreich eine ETA, die bei korrekter Beantragung 18,50 Euro pro Person kostet.
Das Paar hatte den Antragsprozess begonnen, nachdem es die Website über eine Online-Suche gefunden hatte. Die beiden gaben ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein und folgten den Anweisungen der Seite. Doch beim Bezahlvorgang belief sich die Summe plötzlich auf rund 240 Euro – ein Vielfaches der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro.
Misstrauisch wegen des überhöhten Betrags verweigerten sie die Freigabe der Zahlung und sperrten umgehend ihre Kreditkarte. Am nächsten Tag erstatteten sie online Anzeige, um den versuchten Betrug zu dokumentieren.
Die Behörden weisen darauf hin, dass ETA-Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung gestellt werden müssen: *https://www.gov.uk/eta. Auch die Verbraucherzentrale Deutschland* gibt Tipps, wie man gefälschte Plattformen erkennt – etwa durch die Prüfung sicherer Zahlungsmethoden und die Überprüfung der Webadresse.
Bisher gibt es in Deutschland zwar keine verbreiteten Berichte über ETA-bezogene Betrugsfälle, doch dieser Vorfall dient als Warnung. Offizielle Anträge kosten 18,50 Euro und werden nur über das bezeichnete britische Portal bearbeitet. Reisende werden dringend dazu aufgefordert, Websites vor der Eingabe sensibler Daten genau zu prüfen.






