Apotheker kämpft um Telemedizin-Kabine gegen Widerstand der Kammer
Jürgen Schäfer, Inhaber der Franziskus-Apotheke in Winterberg, wollte in seinem Geschäft eine Telemedizin-Kabine des Anbieters Medivise aufstellen. Die zuständige Apothekerkammer der Region lehnte das Vorhaben ab – mit der Begründung, es verstoße gegen geltende Vorschriften. Schäfer hat nun offiziell Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt und damit eine Debatte über Telemedizin in Apotheken entfacht.
Die Idee entstand, als Schäfer eine Medivise-Kabine im öffentlich zugänglichen Bereich der Apotheke installieren wollte. Er war überzeugt, dass dies den Alltag erleichtern würde – etwa durch die unkomplizierte Verwaltung von Wiederholrezepten oder die Vermeidung unnötiger Notaufnahme-Besuche. Auch Jasmin Ennulath, Apothekerin in der Franziskus-Apotheke, unterstützte den Plan und betonte das Potenzial besonders für ländliche Regionen.
Die Apothekerkammer lehnte den Antrag jedoch ab: Eine Arztkabine innerhalb einer Apotheke könnte ihrer Ansicht nach zu unangemessenen Patientenzuweisungen führen. Stattdessen schlug sie vor, die Einheit außerhalb der Apotheke aufzustellen. Schäfer wies diese Alternative zurück und bestand darauf, dass die Kabine im Inneren ihren Platz habe.
Medivise, der in Berlin ansässige Anbieter, hält dagegen: Es gebe keine rechtlichen Hürden für die Installation der Kabinen in Apotheken. Das Unternehmen geht davon aus, dass noch offene Fragen zeitnah geklärt werden. Tatsächlich erlaubt das deutsche Recht in § 129 Absatz 5h des Sozialgesetzbuchs bereits telemedizinische Beratungen in Apotheken.
Mit seinem Widerspruch hält Schäfer die Diskussion am Laufen, wo Telemedizin-Kabinen künftig eingesetzt werden sollten. Sollte er Erfolg haben, könnte sein Vorstoß den Weg für ähnliche Lösungen in anderen Apotheken ebnen. Bis auf Weiteres bleibt das Verbot der Kammer jedoch bestehen, während die Gespräche andauern.






