08 April 2026, 08:10

Altenberger-Dom-Straße: Beschwerde gegen Umbau gescheitert – was jetzt passiert

Stadtstraße mit einem ausgewiesenen Fahrradweg, umgeben von Gebäuden, Straßenmöblierung, Fußgängern auf dem Gehweg, Grünflächen und einem klaren blauen Himmel.

Altenberger-Dom-Straße: Beschwerde gegen Umbau gescheitert – was jetzt passiert

Beschwerde gegen Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis abgewiesen

Gegen die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis war Beschwerde eingelegt worden. Anwohner argumentierten, die Stadt hätte ein formelles Planfeststellungsverfahren durchführen müssen. Die zuständige Behörde entschied nun, dass ein solches Verfahren rechtlich nicht erforderlich sei.

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Streitpunkt war, ob es sich bei den Änderungen um einen grundlegenden Umbau oder lediglich um eine Anpassung an moderne Standards handelt. Die geplanten Arbeiten konzentrieren sich auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Anpassung der Straße an aktuelle Verkehrsbedürfnisse. Die bestehenden Rad- und Gehwege entsprechen derzeit nicht den gesetzlichen Mindestbreiten, während Parkflächen Gefahrenstellen darstellen. Um diese Probleme zu beheben, sollen die Fahrspuren verengt, ordnungsgemäße Radwege angelegt und die Gehwege verbreitert werden.

Die Beschwerdeführer beriefen sich auf § 38 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), wonach ein Planfeststellungsverfahren notwendig sei. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn Projekte die Kapazität für den motorisierten Verkehr erweitern. Da die Umgestaltung keine zusätzlichen Flächen für Autos schafft, bestätigte die Behörde die Position der Stadt: Ein formelles Genehmigungsverfahren sei nicht erforderlich gewesen.

Die Bürgerbeteiligung wurde zwar nicht an den Maßstäben eines Planfeststellungsverfahrens gemessen, dennoch gab es mehrfach Gelegenheiten zur Mitwirkung. Die Behörde bestätigte, dass die Stadt rechtmäßig und im Rahmen ihres Ermessensspielraums gehandelt habe. Die Maßnahmen dienten der Modernisierung und nicht einem kompletten Neubau der Straße.

Mit der Entscheidung der Behörde kann die Umgestaltung nun ohne ein vollständiges Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden. Die Änderungen sollen Sicherheitsmängel beheben und die Straße auf den gesetzlich vorgeschriebenen Standard bringen. Vor Baubeginn sind keine weiteren rechtlichen Schritte erforderlich.

Quelle