Zoll stoppt zwei Reisende mit vier Zwergspitz-Welpen am Flughafen Dortmund
Jakob WagnerZoll stoppt zwei Reisende mit vier Zwergspitz-Welpen am Flughafen Dortmund
Zwei Reisende mit vier Zwergspitz-Welpen am Flughafen Dortmund gestoppt
Am 5. Dezember 2024 wurden zwei Reisende am Flughafen Dortmund nach ihrer Ankunft aus Istanbul mit vier Zwergspitz-Welpen kontrolliert. Zollbeamte beschlagnahmten die Tiere wegen verdächtiger Gesundheitsdokumente und fehlender Kennzeichnung. Die Welpen wurden später in einer örtlichen Tierunterkunft unter Quarantäne gestellt.
Eine 57-jährige Frau und ein 44-jähriger Mann landeten in Dortmund, jeder mit zwei Transportboxen für Haustiere. Darin befanden sich vier Zwergspitz-Welpen, die in der Türkei gekauft worden waren. Die Reisenden legten türkische EU-Heimtierausweise und Gesundheitszeugnisse vor, doch die Beamten entdeckten schnell Unstimmigkeiten.
Die Dokumente wiesen gedruckte statt originale Stempel auf, und die Ergebnisse der Bluttests waren bei allen Welpen identisch. Eine Tierärztin vermutete zudem, dass die Tiere jünger waren als angegeben – etwa zwölf Wochen alt statt des behaupteten höheren Alters. Nach EU-Vorschriften müssen Haustiere aus Drittländern über einen Mikrochip oder eine Tätowierung verfügen, eine gültige Tollwutimpfung nachweisen und über die richtigen Papiere verfügen. Bei diesen Welpen fehlte jede vorgeschriebene Kennzeichnung.
Andrea Münch, Sprecherin des Hauptzollamts Dortmund, warnte davor, Rassehunde zu ungewöhnlich niedrigen Preisen zu kaufen. Sie riet, auf der Website des deutschen Zolls unter dem Punkt „Privatpersonen“ im Bereich „Reisen“ nachzuschlagen. Die Welpen bleiben vorerst in Quarantäne, während die Behörden weitere Ermittlungen durchführen.
Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit dem Import von Tieren ohne ordnungsgemäße Kontrollen verbunden sind. Zollbeamte beobachten solche Fälle weiterhin genau, um den illegalen Tierhandel zu unterbinden. Reisende, die Haustiere in die EU bringen, müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, um eine Beschlagnahmung zu vermeiden.






