Drachenflieger-Gleiter scheitern mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt über Gleitschirmverein: Gericht lehnt Eilantrag ab
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen hat den Bau eines nahegelegenen Windparks nicht verhindern können. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Clubs ab und entschied, dass das Projekt seine Aktivitäten nicht gefährde. Der geplante Windpark, der aus sechs Anlagen bestehen soll, entsteht in einer ausgewiesenen Windenergiezone.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, die Windräder würden Sicherheitsrisiken schaffen. Sie befürchteten, der Windpark werde den Flugbetrieb stören und gefährliche Turbulenzen erzeugen. Das Gericht sah jedoch keine Belege für diese Bedenken.
Am Fluggelände gelten bereits jetzt Startverbote bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h – aus Sicherheitsgründen. Die Windkraftanlagen, die für einen Betrieb zwischen 11 km/h und 30 km/h ausgelegt sind, passen sich damit den bestehenden Regelungen an. Zudem stellte das Gericht fest, dass Flüge bei Windstärken unter 20 km/h wie gewohnt möglich bleiben.
Die Richter urteilten, der Verein sei im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden. Sie kamen zu dem Schluss, dass der Windpark keine existenzielle Bedrohung für die Vereinsaktivitäten darstelle. Das Projekt bleibt damit Teil des regionalen Entwicklungsplans.
Mit der Abweisung des Eilantrags ist der Weg für den Bau des Windparks frei. Das Fluggelände des Vereins, eines der meistgenutzten in der Region, wird unter den bisherigen Sicherheitsauflagen weiterbetrieben. Weitere rechtliche Hürden, die das Projekt verzögern könnten, sind nicht zu erwarten.






