Stichwahl im Kreis Düren: Wichtige Fristen und Infos für Wähler
Stichwahl für den Dürener Kreistag findet am 28. September 2025 statt
Wahlberechtigte, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, können in denselben Wahllokalen und mit den gleichen Wahlbenachrichtigungen abstimmen.
Die Unterlagen für die Briefwahl in der Stichwahl wurden bereits an diejenigen verschickt, die sie für die erste Runde beantragt hatten. Wer seine Wahlunterlagen nicht bis Anfang nächster Woche erhalten hat, sollte sich bis zum 27. September, 12:00 Uhr mittags, beim Wahlamt Düren melden, um Ersatzdokumente anzufordern.
Neue Anträge auf Briefwahl können noch bis zum 26. September, 15:00 Uhr, gestellt werden. Die Anträge müssen persönliche Angaben, eine Unterschrift und eine Zustelladresse enthalten. Wahlberechtigte können den Antrag per QR-Code, online oder schriftlich einreichen.
Für die Wahl vor Ort ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Auf der Website der Stadt Düren finden sich ausführliche Informationen zu Brief- und Präsenzwahl, inklusive einer FAQ-Rubrik. Das Wahlamt steht für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Wahllokale haben dieselben Öffnungszeiten wie bei der Wahl am 14. September.
Die Stichwahl folgt auf die Erstwahl, wobei es keine Änderungen bei den Wahlorten oder Abläufen gibt. Wählerinnen und Wähler müssen sicherstellen, dass sie die richtigen Unterlagen besitzen – unabhängig davon, ob sie per Brief oder persönlich abstimmen. Das Wahlamt unterstützt bei kurzfristigen Anliegen oder Problemen bis zum Stichtag.






