Stadtverwaltung weist Einsprüche gegen Ratswahlen in NRW zurück
Die Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat drei Einsprüche gegen die jüngsten Ergebnisse der Ratswahlen zurückgewiesen. Die Beschwerden betrafen die Methode zur Berechnung der Sitzverteilung. Drei Mitglieder des Wahlausschusses, darunter ein Vertreter der AfD, hatten Bedenken gegen das Verfahren geäußert.
Die Einsprüche waren von den Wahlausschussmitgliedern Michael Kirbach und Anissa Saysay sowie dem AfD-Stadtsprecher Bodo Gilz eingereicht worden. Sie argumentierten, die mathematische Formel zur Sitzzuteilung sei fehlerhaft und müsse überprüft werden. Nach dem Kommunalwahlrecht haben Wähler oder Parteien einen Monat nach Bekanntgabe der Ergebnisse Zeit, um deren Gültigkeit anzufechten.
Zunächst prüfte der Wahlprüfungsausschuss der Stadt die Beschwerden. Die Verwaltung erklärte sie jedoch für unzulässig, da sich die Einsprüche auf falsche Rechtsgrundlagen stützten. Die Behörden wiesen darauf hin, dass die von den Einsprechenden angeführten Satzungen in diesem Fall nicht anwendbar seien. Stattdessen regelt das Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen solche Streitfälle.
Der nächste Schritt erfolgt in der konstituierenden Sitzung des Rates. Dort werden die neu gewählten Vertreter entscheiden, ob sie die Einsprüche bestätigen oder zurückweisen. Bis dahin bleibt die aktuelle Sitzverteilung in Kraft.
Die Entscheidung liegt nun bei den neu gewählten Ratsmitgliedern. Sie werden die Einsprüche in ihrer ersten offiziellen Sitzung prüfen. Sollten diese stattgegeben werden, könnte die Sitzverteilung neu berechnet werden – allerdings nur, wenn die rechtliche Grundlage eine solche Änderung zulässt.






