Polizei NRW räumt schwere Barrierefreiheitsmängel auf ihrer Website ein
Lukas RichterPolizei NRW räumt schwere Barrierefreiheitsmängel auf ihrer Website ein
Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Website mehrere Mängel bei der Barrierefreiheit eingeräumt. In einer offiziellen Stellungnahme bestätigte die Behörde, dass Teile der Seite die nach deutschem Recht vorgeschriebenen Standards nicht vollständig erfüllen. Betroffen sind vor allem Nutzerinnen und Nutzer, die auf assistive Technologien angewiesen sind, um Online-Inhalte zu erschließen.
Die Website erfüllt nicht die zentralen Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Zudem werden in mehreren Bereichen die Kriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA nicht erreicht.
So fehlen bei Eingabefeldern verknüpfte Beschriftungen, was Screenreadern die Interpretation erschwert. Audiodateien sind ohne Textalternativen oder Transkripte hinterlegt, sodass Nutzerinnen und Nutzer keinen Zugang zu gesprochenen Inhalten haben. Stumme Videos verfügen weder über Alternativtexte noch über Audiodeskriptionen, was zusätzliche Hürden schafft.
Auch bei Bildern und Grafiken gibt es häufig Probleme: Die Alternativtexte sind oft unpassend, falsch oder in der falschen Sprache verfasst. Strukturtechnisch bestehen ebenfalls Defizite: Listen werden mit div-Elementen statt mit korrekter Listenauszeichnung umgesetzt, während Absätze fälschlicherweise mit div- oder Zeilenumbruch-Tags anstatt mit
-Elementen markiert sind.
Ein weiteres Problem stellen die Überschriften dar, da die Hierarchieebenen übersprungen werden und die h1–h6-Tags nicht korrekt genutzt werden. Zwar sind Videos mit Untertiteln versehen, doch die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten sind schlecht sichtbar und damit schwer bedienbar.
Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat diese Barrierefreiheitslücken in ihrer offiziellen Erklärung eingeräumt. Die Website bleibt damit nur teilweise konform mit BITV 2.0 und WCAG 2.1 Stufe AA. Bis die identifizierten Probleme behoben sind, könnten Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen weiterhin auf Schwierigkeiten stoßen.






