NRW will Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen lockern – warum die Kritik wächst
Lotta HofmannNRW will Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen lockern – warum die Kritik wächst
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen der Bundesregeln für schwimmende Solarprojekte
Das Bundesland setzt sich für mehr Flexibilität beim Bau und Betrieb von schwimmenden Photovoltaikanlagen ein. Behördenvertreter argumentieren, dass die aktuellen Vorschriften das Wachstum der erneuerbaren Energien unnötig behindern – ohne nachweisbaren ökologischen Nutzen.
Im Januar übermittelte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen dem Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) entsprechende Vorschläge. Gefordert wird eine Überarbeitung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes, der derzeit den Ausbau schwimmender Solaranlagen stark einschränkt. Demnach dürfen Solarpanels maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken, zudem ist ein 40 Meter breiter Pufferstreifen zum Ufer zwingend vorgeschrieben.
Der Verband hält diese Vorgaben für zu starr und ökologisch nicht immer sinnvoll. Stattdessen schlägt er vor, die Abdeckungsgrenzen zu lockern und Ausnahmen je nach örtlichen Gegebenheiten zuzulassen. Minister Krischer zeigte sich inzwischen offen für die Pläne und verwies auf die Niederrhein-Region als idealen Standort für großflächige schwimmende Solarparks.
Aktuell sind in NRW sechs schwimmende PV-Anlagen in Betrieb. Die größte – ein 5,6-Megawatt-Kraftwerk in Bislich – beweist das Potenzial der Technologie. Mitte Mai kündigte das Land zudem die Wiederbelebung eines Förderprogramms für Agri-Photovoltaik und schwimmende Solaranlagen an, was als weiteres Bekenntnis zum Ausbau gewertet wird.
Ziel der geplanten Änderungen ist eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, könnte dies den Weg für weitere Großprojekte in Nordrhein-Westfalen ebnen. Nun wartet das Land auf eine Stellungnahme der Bundesbehörden zu den beantragten Anpassungen.






