10 May 2026, 00:11

NRW passt Landesentwicklungsplan an – Bürgerbeteiligung bis Juni 2025 möglich

Plakat mit Text und Logo, auf dem "Wir reduzieren die Treibhausgasemissionen um etwa eine Gigatonne bis 2030" steht und für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 wirbt.

NRW passt Landesentwicklungsplan an – Bürgerbeteiligung bis Juni 2025 möglich

Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gibt Entwurf für dritte Änderung des Landesentwicklungsplans frei

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat den Entwurf für die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) gebilligt. Wie am 14. März 2025 bekannt gegeben wurde, zielt der Vorschlag darauf ab, die Raumplanung mit den Klimazielen in Einklang zu bringen und gleichzeitig wirtschaftliche Interessen, Landwirtschaft, Wohnungsbau und Naturschutz auszubalancieren. Bürgerinnen und Bürger erhalten in Kürze die Möglichkeit, die geplanten Änderungen einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.

Der Änderungsentwurf betrifft das gesamte Landesgebiet, wobei die Anpassungen auf textliche Regelungen und Erläuterungen innerhalb des bestehenden LEP beschränkt bleiben. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung des Wandels Nordrhein-Westfalens zu einem klimaneutralen Industriestandort durch eine nachhaltige Flächennutzung.

Vom 3. April 2025 bis zum 30. Juni 2025 stehen der Entwurf, die Begleitunterlagen sowie ein Umweltbericht auf dem Beteiligungsportal des Landes zur Einsicht bereit. Die Öffentlichkeit kann Feedback zu den vorgeschlagenen Änderungen, der Planbegründung und der Umweltprüfung abgeben. Stellungnahmen können über das Portal oder per E-Mail an [email protected] eingereicht werden.

Eine Anleitung zur Nutzung des Beteiligungsportals ist online verfügbar. Alle eingereichten Beiträge werden im Rahmen des späteren förmlichen Verfahrens veröffentlicht. Weitere Informationen zur Teilnahme sind im Amtsblatt des Landes (Ministerialblatt) aufgeführt.

Mit der Änderung sollen Klimaschutz und -anpassung gestärkt werden, ohne dabei Wirtschaftswachstum oder Wohnraumentwicklung zu beeinträchtigen. Nach Ende der Konsultationsphase fließen die gesammelten Rückmeldungen in die finale Fassung des Plans ein. Anschließend wird die Landesregierung das förmliche Annahmeverfahren einleiten.

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