Neue IBAN-Prüfung ab Oktober: Wer falsch überweist, haftet selbst
Neue Sicherheitsregel für Banküberweisungen tritt am 9. Oktober in Kraft
Ab dem 9. Oktober führen Banken und Sparkassen eine zusätzliche Prüfung ein: Vor der Ausführung von Überweisungen wird kontrolliert, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Maßnahme soll Betrugsfälle eindämmen, bei denen Kriminelle Opfer oft dazu bringen, Geld auf falsche Konten zu überweisen.
Kunden werden künftig bei Überweisungen einen zusätzlichen Verifizierungsschritt durchlaufen. Stimmt der Name mit der IBAN überein, übernimmt die Bank im Falle einer fehlerhaften Überweisung den Schaden. Gibt es jedoch Abweichungen, erscheint eine Warnmeldung – und die Transaktion sollte nur fortgesetzt werden, wenn der Kunde sicher ist, dass die Unstimmigkeit harmlos ist.
Finden die Systeme gar keine Übereinstimmung, müssen Kunden selbst entscheiden, ob sie das Geld überweisen oder abwarten und es später erneut versuchen. Banken erstatten Betrugsopfern den Schaden nur dann, wenn diese alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen und verantwortungsvoll gehandelt haben.
Betrüger nutzen häufig gefälschte E-Mails oder Jobangebote, um Menschen dazu zu bringen, Geld auf falsche Konten zu überweisen. Besonders riskant sind Echtzeit-Überweisungen – hier sollten Kunden vor der Bestätigung unbedingt prüfen, ob die Empfängerangaben korrekt sind. Die neuen Kontrollen, bekannt als "Empfängerprüfung" (engl. Verification of Payee, VoP), sind innerhalb der EU für Standardüberweisungen nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Das neue System verlagert einen Teil der Verantwortung auf die Kunden. Wer Warnungen ignoriert und trotz abweichender Angaben überweist, haftet persönlich für etwaige Verluste. Banken erstatten Betrugsopfern den Schaden nur, wenn sie alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet und keine Schuld trifft.






