Mönchengladbach stärkt Ordnungsdienst mit neuen Befugnissen und Körperkameras
Julian SchmitzMönchengladbach stärkt Ordnungsdienst mit neuen Befugnissen und Körperkameras
Der Landtag hat Reformen des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren und klarere, transparente Vorschriften für die lokale Vollzugspraxis zu schaffen.
Das neue Gesetz räumt dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) in Mönchengladbach erweiterte Befugnisse ein. Damit kann er langfristige Platzverweise gegen Personen verhängen, die den öffentlichen Raum stören, andere belästigen oder gefährliche Situationen herbeiführen. Zudem ermöglichen die Richtlinien dem KOD, wiederkehrende Probleme in Brennpunkten gezielter anzugehen.
Körperkameras erhalten durch die Neuregelungen eine größere Bedeutung. Sie sollen Konflikte entschärfen und faire Ermittlungen gewährleisten. Eine neue Voraufzeichnungsfunktion speichert automatisch kurze Sequenzen, sobald sich eine Lage zuspitzt.
Vanessa Odermatt und Jochen Klenner sind überzeugt, dass die Reformen die Arbeit des KOD verbessern und die öffentliche Sicherheit stärken werden. Die Stadt begrüßt die Entscheidung für klarere Regelungen. Unterdessen hat die örtliche CDU zugesagt, sich für eine zügige und konsequente Umsetzung der Maßnahmen einzusetzen.
Die Reformen statten den KOD mit wirksameren Instrumenten aus, um die Ordnung aufrechtzuerhalten. Durch langfristige Platzverweise und den erweiterten Einsatz von Körperkameras sollen öffentliche Räume sicherer werden. Die Änderungen treten in Kraft, sobald sie von den lokalen Behörden vollständig umgesetzt sind.






