30 June 2026, 12:07

Milliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: Porr und Bund vor Gericht

Schwach verteidigte Vertragsauflösung Rheinbrücke

Milliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: Porr und Bund vor Gericht

Die Bundesregierung liegt mit dem ehemaligen Auftragnehmer Porr in einem Rechtsstreit über das neue Projekt der Leverkusener Rheinbrücke. Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Kündigung des Vertrags – mittlerweile geht es um Forderungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. Beide Seiten haben Klage eingereicht; der Fall wird derzeit vor dem Landgericht Köln verhandelt.

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Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst bestätigte, dass er der Vertragskündigung zugestimmt habe. Er begründete die Entscheidung mit systemischen Mängeln und fehlerhaften Stahlkomponenten in den Arbeiten von Porr. Das Vorgehen solle den Fertigstellungstermin der Brücke beschleunigen.

Porr hat daraufhin eine Gegenklage über mehr als 200 Millionen Euro eingereicht. Das Unternehmen fordert Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen sowie Entschädigung für ausgebliebene Aufträge nach der Kündigung. Die Bundesregierung wiederum verlangt von Porr Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro.

Die finanziellen Risiken des Rechtsstreits könnten sich inklusive Zinsen und Zeszinsen auf bis zu eine Milliarde Euro belaufen. Trotz der hohen Summen erklärte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer, er erwarte selbst bei einer Niederlage vor Gericht keine negativen Folgen für das Land.

Das Projekt der neuen Rheinbrücke umfasst zwei parallele Brücken. Die erste ist bereits in Betrieb, während der Bau der zweiten fortschreitet. Die Montage der Pylone für die zweite Brücke soll im September 2026 beginnen; die vollständige Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für Mitte 2028 geplant.

Der Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln bleibt vorerst ungelöst. Die Bauarbeiten kommen jedoch voran, mit wichtigen Meilensteinen in den kommenden Jahren. Die finanziellen und vertraglichen Konsequenzen hängen letztlich vom Urteil des Gerichts ab.

Quelle