Lehrerin aus Düsseldorf muss 31.300 Euro wegen jahrelanger Falschzahlungen zurückzahlen
Lukas RichterLehrerin aus Düsseldorf muss 31.300 Euro wegen jahrelanger Falschzahlungen zurückzahlen
Eine 61-jährige Lehrerin aus Düsseldorf ist wegen Betrugs durch Unterlassen verurteilt worden, nachdem sie jahrelang unrechtmäßig Zuschläge für Schulleitungen bezogen hatte. Das Gericht stellte fest, dass sie nicht gemeldet hatte, dass ihre vorübergehende Tätigkeit als kommissarische Schulleiterin bereits lange vor dem Ende der Zahlungen geendet hatte.
Die Lehrerin hatte das Amt der kommissarischen Schulleiterin nur wenige Monate inne. Dennoch erhielt sie weiterhin eine monatliche Zulage von 504 Euro – bis April 2023. Im Laufe der Zeit summierten sich die fälschlich gezahlten Beträge auf rund 31.300 Euro.
Das Gericht urteilte, dass sie als Beamtin eine Treuepflicht habe und die Behörden über den Fehler hätte informieren müssen. Die Verurteilung umfasste eine Geldstrafe von über 11.000 Euro. Zudem wurde sie zur Rückzahlung des vollen Betrags von 31.300 Euro an unrechtmäßig erhaltenen Geldern verpflichtet.
In ähnlichen Fällen in ganz Deutschland erhielten Schulleiter oder kommissarische Schulleiter manchmal noch sechs bis zwölf Monate lang Zulagen, nachdem sie ihre Position bereits verlassen hatten. Rechtliche Schritte in solchen Angelegenheiten hängen von den jeweiligen Bundesländern und den Entscheidungen der einzelnen Gerichte ab.
Die Lehrerin muss nun die 31.300 Euro zurückerstatten und die 11.000 Euro Strafe zahlen. Der Fall unterstreicht die gesetzliche Verpflichtung von Beamten, Zahlungsfehler unverzüglich zu korrigieren. Auch in anderen Regionen haben ähnliche Verzögerungen bei der Einstellung von Zulagen bereits zu juristischen Konsequenzen geführt.






