Kinderzuschlag wird ausgeweitet: Mehr Familien profitieren von höheren Leistungen und einfacheren Regeln
Lotta HofmannKinderzuschlag wird ausgeweitet: Mehr Familien profitieren von höheren Leistungen und einfacheren Regeln
Deutschland hat den Kinderzuschlag ausgeweitet, um mehr Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu unterstützen. Durch die neuen Regelungen fällt es Familien leichter, Anspruch auf die Leistung zu erhalten – zudem steigen die möglichen Zahlbeträge.
Von den Änderungen profitieren insbesondere Studierende, Auszubildende und Schüler unter 25 Jahren: Sie dürfen nun bis zu 520 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass ihr Anspruch auf den Kinderzuschlag entfällt. Gleiches gilt für Freiwillige unter 25 Jahren im Bundesfreiwilligendienst.
Einkünfte aus saisonalen oder Ferienjobs werden bei der Berechnung des Kinderzuschlags künftig nicht mehr berücksichtigt. Auch Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz bleibt bei der Einkommensprüfung außen vor. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt der sogenannte Übungsleiterfreibetrag von bis zu 3.000 Euro.
Für Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro wurde der steuerfreie Freibetrag von 20 auf 30 Prozent angehoben. Durch die höheren Einkommensgrenzen können nun auch Familien, die bisher abgelehnt wurden, Anspruch auf den Kinderzuschlag erhalten – oder höhere Leistungen beziehen.
Die Behörden raten zur Antragstellung, die dank digitaler Identität vollständig online möglich ist. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit begrüßt die Neuerungen als Teil der umfassenderen Bürgergeld-Reformen.
Ziel der Änderungen ist es, den Zugang zum Kinderzuschlag zu vereinfachen und die Unterstützung für berechtigte Familien zu erhöhen. Mehr Haushalte können nun von der Leistung profitieren, und das Antragsverfahren wurde deutlich nutzerfreundlicher gestaltet.
