28 April 2026, 12:24

Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Waffen und Haftbefehlen

Polizeibeamte in Uniform stehen hinter Barrikaden und blicken auf eine Menge, von der einige Kappen tragen und Waffen halten, mit Schildern und Gebäuden im Hintergrund in Wien während einer Anti-Terror-Operation.

Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Waffen und Haftbefehlen

Am 14. Juni wurde ein 43-jähriger obdachloser Mann am Hauptbahnhof Gelsenkirchen festgenommen. Bei einer routinemäßigen Kontrolle entdeckten Polizeibeamte verbotene Waffen in seinem Besitz. Gegen den Mann lagen bereits zwei separate Haftbefehle vor.

Die Beamten führten am Bahnhof eine standardmäßige Überprüfung durch, bei der sie ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock bei dem Mann fanden – beides Gegenstände, deren Mitführung ihm nach deutschem Recht untersagt war. Die Behörden beschlagnahmten die Gegenstände sofort und nahmen ihn in Gewahrsam.

Der deutsche Staatsbürger wurde über seine Rechte in Bezug auf die neuen Vorwürfe sowie die bestehenden Haftbefehle informiert. Der erste Haftbefehl ergab sich aus einer Verurteilung wegen Volksverhetzung, für die eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt worden war. Der zweite bezog sich auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer achtmonatigen Strafe.

Nach der Festnahme wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Ihm drohen nun zusätzliche Anklagepunkte wegen Verstößen gegen das deutsche Waffengesetz.

Der Mann bleibt nach seiner Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogendelikten und Volksverhetzung ermittelt. Die beschlagnahmten Gegenstände verbleiben vorerst als Beweismittel in Polizeigewahrsam.

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