Erste Entschädigungen nach spektakulärem Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen-Buer
Lukas RichterErste Entschädigungen nach spektakulärem Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen-Buer
Opfer des großen Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten erste Entschädigungszahlungen
Bei dem spektakulären Einbruch Ende Dezember waren unbekannte Täter in den Tresorraum der Bank eingedrungen und hatten über 3.000 Schließfächer geknackt. Fast alle der 3.250 Kundenfächer waren von dem Coup betroffen.
Die ersten Auszahlungen erfolgten über Hausratversicherungen. Besonders erfolgreich waren dabei Kunden, die ihre eingelagerten Wertgegenstände lückenlos dokumentiert hatten. Im Durchschnitt erhielten die Geschädigten bisher etwas mehr als 22.000 Euro als Entschädigung.
Auch Anwälte, die betroffene Kunden vertreten, konnten bedeutende Vergleichssummen erstreiten. So erzielte Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann für elf Mandanten insgesamt rund 250.000 Euro, während Ralf Bürger und Christian Dreier für einen weiteren Klienten etwa 20.000 Euro durchsetzten. Viele Opfer verfügen jedoch nicht über die zusätzliche Hausratversicherung, die Schäden aus Schließfachdiebstählen abdeckt.
Die Sparkasse selbst bietet eine Grundabsicherung von etwa 10.300 Euro pro Fach an. Unterdessen wurden am Landgericht Essen zwei Klagen gegen die Bank eingereicht. Ein erster Gütetermin ist für Juni angesetzt, während die juristischen Auseinandersetzungen weiterlaufen.
Der Einbruch hinterließ tausende Kunden mit teils erheblichen Verlusten – doch nun kommen die Entschädigungsbemühungen in Gang. Wer über vollständige Unterlagen und den richtigen Versicherungsschutz verfügt, erhält am schnellsten Ersatz. Weitere Klagen könnten klären, ob zusätzliche Zahlungen folgen werden.






