Energieeffizienzgesetz reformiert: Lockerungen für Rechenzentren und Unternehmen
Lotta HofmannEnergieeffizienzgesetz reformiert: Lockerungen für Rechenzentren und Unternehmen
Der Bundeskabinett hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Die Reformen lockern einige Vorgaben für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren. Ziel sei es, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte.
Das Gesetz schreibt Behörden und Unternehmen weiterhin vor, ihren Energieverbrauch zu senken und Verschwendung zu reduzieren. Allerdings wurden mehrere zentrale Regelungen entschärft. So haben Rechenzentrumsbetreiber nun bis 2030 Zeit, ihren Strombedarf vollständig durch erneuerbare Energien auszugleichen – eine Verlängerung gegenüber der ursprünglichen Frist. Die Frist für Effizienzziele wurde von zwei auf vier Jahre verlängert.
Die bisherige Pflicht, Abwärme zu nutzen, entfällt. Sie gilt künftig nur noch, wenn ein lokales Fernwärmenetz vorhanden ist. Der Fokus bleibt auf Rechenzentren liegen, da diese besonders viel Strom verbrauchen und hohe Wärmeemissionen verursachen.
Eine weitere Änderung erhöht die Schwelle für verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme. Nur noch Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden müssen die Vorgaben erfüllen. Umweltverbände kritisieren die Anpassungen scharf. Greenpeace-Expertin Linda Klapdor warnt, sie könnten zu höheren Emissionen durch Rechenzentren führen.
Seit 1990 ist der Energieverbrauch in Deutschland kaum gesunken. Das überarbeitete Gesetz passt Fristen und Anforderungen für Unternehmen – insbesondere Rechenzentren – an. Die Bundesregierung betont, die Änderungen würden das Wirtschaftswachstum fördern, ohne die Energiewende aus den Augen zu verlieren.
